Forschungsbericht 2009 - Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Privatrecht auf dem Weg nach Europa

Autoren
Illmer, Martin
Abteilungen
Zusammenfassung
Am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht wurde ein Handwörterbuch zum Europäischen Privatrecht erstellt, das sämtliche Bereiche des europäischen Privatrechts strukturiert und dabei rechtshistorische und rechtsvergleichende Dimensionen sowie der Entwicklung europäischen Einheitsrechts berücksichtigt. Damit stellt es der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis das europäische Privatrecht komprimiert und leicht zugänglich zur Verfügung und bildet eine zentrale Grundlage für dessen konsistente Fortbildung.

Verschiedene Entwicklungsstränge

Seit Beginn der Neunzigerjahre des 20. Jahrhunderts ist die Entwicklung des Privatrechts von einer zunehmenden Dominanz europäischer Aspekte gekennzeichnet. Nachdem das Verwaltungsrecht und insbesondere das Wirtschaftsverwaltungsrecht bereits in den Achtzigerjahren stark von der europäischen Integration beeinflusst worden war, hat sich in der Folge des Binnenmarktprogramms in den Neunzigerjahren auch die Zahl der privatrechtsrelevanten Akte des Gemeinschaftsrechts deutlich erhöht. Die Gesetzgebung der Europäischen Union prägt das Privatrecht der Mitgliedstaaten daher in immer größerem Ausmaß. Allein im Bürgerlichen Gesetzbuch sind dreizehn europäische Richtlinien umgesetzt, mehrere Dutzend darüber hinaus im Handelsgesetzbuch und in Sondergesetzen. Im internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie im Transportrecht ragen mittlerweile mehr als ein Dutzend europäische Verordnungen unmittelbar geltend in das nationale Recht hinein. Hinzu kommen internationale Übereinkommen wie das UN-Kaufrecht und punktuelle Einwirkungen des primären Gemeinschaftsrechts der europäischen Verträge, vor allem der Verkehrsfreiheiten und Diskriminierungsverbote, des Wettbewerbsrechts und der Unionsbürgerschaft.

Neben den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft gibt es andere Entwicklungslinien, die zu einem europäischen Privatrecht hinführen. Seit über einhundert Jahren gibt es Bestrebungen der internationalen Staatengemeinschaft, in wirtschaftlich wichtigen Bereichen wie etwa dem geistigen Eigentum, dem Kaufrecht, dem Transportrecht oder dem Recht der Finanzdienstleistungen einheitliche Regelungen durch völkerrechtliche Konventionen zu schaffen. Daneben ist die rechtshistorische Wissenschaft seit Helmut Coing bestrebt, die gemeinsamen Quellen des europäischen Privatrechts in Erinnerung zu rufen und als Fundus eines neuen europäischen Privatrechts zu begreifen. Schließlich hat sich auch die Rechtsvergleichung seit den Achtzigerjahren immer stärker dem Ziel einer wissenschaftlichen Harmonisierung des Privatrechts in Europa zugewandt. Denkanstöße der Rechtswissenschaftler Ulrich Drobnig, Hein Kötz, Ole Lando und anderen bildeten den Auftakt zu den Arbeiten der Kommission für Europäisches Vertragsrecht. Die von ihr ausgearbeiteten Principles of European Contract Law, die sich konzeptionell an den Restatements of the Law des American Law Institute orientierten, dienten ihrerseits wieder anderen Gruppen als Vorbild auf weiteren Rechtsgebieten. Die Europäische Kommission hat die Arbeiten der verschiedenen Gruppen seit dem Jahr 2005 durch die Gründung eines Netzwerks und das Projekt eines Common Frame of Reference zusammengeführt und der Bewegung zusätzlichen Schub verliehen.

Die verschiedenen Entwicklungsstränge haben zwar zu einer deutlichen Hinwendung der Rechtswissenschaft und zum Teil sogar der Rechtspraxis zu dem Thema Europäisches Privatrecht geführt. Doch folgt die Entwicklung keinem durchdachten, kohärenten Muster. Insbesondere die Gesetzgebung der Europäischen Union verfolgt kein übergreifendes systematisches Konzept, sondern erfolgt ohne Plan, ohne Ordnung und ohne wechselseitige Abstimmung durchweg unter dem Eindruck von politischen Zwängen und Opportunitäten des Augenblicks. Die wichtigsten Wachstumszonen dieser weitgehend ungesteuerten Wucherung des europäischen Privatrechts sind derzeit das Verbraucherrecht, das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, das Arbeitsrecht, das Recht des geistigen Eigentums, das internationale Privat- und Prozessrecht sowie das Wettbewerbsrecht und das Transportrecht.

Vereinigung der Entwicklungsstränge im Handwörterbuch

Der dargelegte erratische Charakter der Entwicklung lässt eine Systematisierung des europäischen Privatrechts zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zu. Doch zeigt sich immer wieder aufs Neue, dass Sammlung und Bestandsaufnahme zur geistigen Durchdringung der Entwicklung unbedingt erforderlich sind. Die Rechtswissenschaft muss bestrebt sein, das europäische Privatrecht in seiner Gesamtheit unter Berücksichtigung der rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Dimension zu erfassen, um so die Grundlage für eine spätere Systematisierung zu legen. Die geschilderte unkoordinierte Regelbildung als Reaktion auf spezifische Probleme des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens bildet die erste Phase der Durchdringung dieses Rechtsgebiets. In der zweiten Phase geht es um eine rechtswissenschaftliche Debatte des neuen Regelbestands. In einer dritten Phase sollen Quellensammlungen und Sammelwerke entstehen, die dem Überblick dienen, um schließlich in einer späteren vierten Phase zu Systematisierungen (von Teilrechtsgebieten) des europäischen Privatrechts zu führen.

Zur dritten Stufe zählt das Handwörterbuch des europäischen Privatrechts [1]. Seinem Format und Zuschnitt nach steht es auf halbem Wege zwischen einem Wörterbuch und einem systematischen Handbuch. Auf 2.000 Seiten haben mehr als 130 Autoren den Stoff in 473 Stichwortartikeln erfasst. Ausgehend von einem rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Hintergrund stellen sie die Vereinheitlichungsprojekte und die damit zusammenhängenden Regelungsstrukturen dar. Das Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht bot nach den Interessen seiner Mitarbeiter und den Forschungsmöglichkeiten seiner Bibliothek eine hervorragende Basis für das Handwörterbuch sowie beste Voraussetzungen für die Durchführung der aufwendigen editorischen und redaktionellen Arbeiten. Die Mehrzahl der Stichwortartikel ist dementsprechend von gegenwärtigen und früheren wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts bearbeitet worden.

Die Stichwortartikel reichen von Abschlussprüfer über Bereicherungsrecht, Dienstleistungsfreiheit, Ehegüterrecht, Erbfolge, Kapitalanlegerschutz, Patentrecht, Straßengüterverkehr, Verbraucherschutz und Versicherungsbinnenmarkt bis Zwingendes Recht. Sie erfassen die gesamte Bandbreite des Privatrechts vom Vertrags- und Deliktsrecht über Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht bis hin zum Transport- und Versicherungsrecht. Das vorhandene Wissen ist in manchen dieser Teilrechtsgebiete derzeit in nur schwer zugänglicher Spezialliteratur verfügbar, teilweise fehlt es noch völlig an einer literarischen Bearbeitung. Für viele Teilbereiche neu ist auch die Strukturierung des Stoffes unter dem leitenden Gesichtspunkt der Entwicklung von Einheitsrecht.

Das Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts ist sowohl in seiner Bandbreite als auch in seinem methodischen und systematischen Ansatz einzigartig. Es stellt der Rechtswissenschaft, aber auch der Rechtspraxis den gegenwärtigen Stand des europäischen Privatrechts umfassend in komprimierter und leicht zugänglicher Weise zur Verfügung. Zugleich bildet es eine zentrale Grundlage für die konsistente Fortentwicklung des europäischen Privatrechts. Dabei ist das Handwörterbuch zwar von, aber nicht für Spezialisten geschrieben. Praktiker aller Bereiche, Rechtsanwälte und Richter, Unternehmens- und Verbandsjuristen stehen immer wieder vor der Notwendigkeit, sich rasch über den europäischen Normenbestand und den europäischen Hintergrund des nationalen Rechts zu informieren. Dasselbe Bedürfnis haben natürlich auch Wissenschaftler außerhalb ihres eigenen Forschungsgebietes. Das Handwörterbuch soll dieses Bedürfnis befriedigen, indem es die speziellen Regelungen in ihrem Kontext erläutert und Hinweise auf die Spezialnormen, auf die Rechtsprechung europäischer und internationaler Gerichte sowie auf weiterführende Literatur gibt. Um möglichst viele Adressaten weltweit zu erreichen, wird zusätzlich zu der im Oktober 2009 bei Mohr Siebeck erschienenen deutschen Ausgabe Anfang 2011 eine englische Ausgabe bei Oxford University Press erscheinen, die keine bloße Übersetzung darstellt, sondern eine an einen internationalen Leserkreis angepasste und aktualisierte Fassung.

Originalveröffentlichungen

J. Basedow, K. J. Hopt, R. Zimmermann (Hg.); unter Mitwirkung von M. Illmer:
Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts.
Mohr Siebeck, Tübingen 2009. Bd. 1: XXXVIII; Bd. 2: XXXVI.
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