Max-Planck eröffnet erstes europäisches Forschungszentrum für indische Rechtsgeschichte

Mit dem Centre for Legal History of India (CLHI) baut das MPI für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie seine Kooperation mit Indien aus

Auf den Punkt gebracht

  • Neues Zentrum am MPI Frankfurt: Mit dem Centre for Legal History of India (CLHI) bekommt die Erforschung der indischen Rechtsgeschichte erstmals eine eigene institutionelle Heimat an einem deutschen Max-Planck-Institut.
  • Indische Rechtstraditionen sichtbar machen: Das CLHI will die Vielfalt indischer Rechtstraditionen erforschen – von vorkolonialen Rechtskulturen über das Recht des British Empire bis zur Gegenwart – und sie als eigenständiges wissenschaftliches Feld profilieren.
  • Partner in Indien: Formale Kooperationen bestehen mit der National Law School of India University (NLSIU) in Bangalore und der NALSAR University of Law in Hyderabad, zwei der renommiertesten juristischen Hochschulen Indiens.
  • Nachwuchs im Fokus: Promovierende und Postdocs erhalten über das Zentrum gezielte Ausbildung, Mentoring, Stipendien und Forschungsaufenthalte in Frankfurt – mit dem Ziel, eine neue Generation indischer Rechtshistorikerinnen und -historiker aufzubauen.

Wie haben britische Kolonialgerichte das Recht des indischen Subkontinents umgeformt – und welche Spuren ziehen sich daraus bis in das heutige indische Recht? Welche Rechtskulturen existierten schon vor der Kolonialzeit, und wie wurden sie überschrieben, übersetzt oder weitergeführt? Wie lässt sich die Geschichte des indischen Rechts erzählen, ohne dabei den europäischen Blick zu wiederholen?

Fragen wie diese stehen im Zentrum eines neuen Forschungszentrums, das jetzt am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie (mpilhlt) in Frankfurt am Main seine Arbeit aufgenommen hat. Das Centre for Legal History of India (CLHI) ist in der Abteilung „Europäische und vergleichende Rechtsgeschichte" von Professor Stefan Vogenauer angesiedelt und wird von Dr. Reeju Ray geleitet. Es bündelt erstmals systematisch die Forschung zur Rechtsgeschichte des indischen Subkontinents – und schlägt eine Brücke zwischen deutschen, indischen und internationalen Forschungseinrichtungen.

Indische Rechtsgeschichte als eigenständiges Feld

Indische Rechtsgeschichte wird bislang international vor allem als Teilaspekt der Geschichte des Britischen Empire oder der vergleichenden common-law-Forschung behandelt. Das CLHI verfolgt einen anderen Ansatz: Es versteht die Rechtsgeschichte Indiens als eigenständiges Forschungsfeld mit eigenen Quellen, eigenen Akteur:innen und eigenen theoretischen Zugängen.

„Die indische Rechtsgeschichte ist weit mehr als nur eine Erweiterung zur Geschichte des Britischen Empires. Sie umfasst eine Vielzahl von Rechtstraditionen, die lange vor der Kolonialzeit entstanden, sich mit ihr verflochten und bis heute nachwirken. Mit dem CLHI schaffen wir einen Ort, an dem Forschende aus Indien und anderen Ländern gemeinsam die Konturen der indischen Rechtsgeschichte erschließen und bestimmen können. Zugleich wollen wir eine neue Generation von Rechtshistorikerinnen und Rechtshistorikern ausbilden, die dieses Forschungsfeld in die Zukunft tragen“, sagt Reeju Ray, Leiterin des CLHI.

Eingebettet in eine lange Forschungstradition

Das CLHI baut auf einer langjährigen Beschäftigung der Abteilung Vogenauer mit dem indischen Subkontinent auf. Forschungen zu Rechtstransfers innerhalb der common-law-Welt haben hier seit Jahren einen ihrer Schwerpunkte. Angesichts der zentralen Rolle, die der indische Subkontinent in der Geschichte des Britischen Empire und in der Entwicklung moderner Rechtsordnungen weltweit gespielt hat, war die Einrichtung eines eigenen Zentrums ein konsequenter nächster Schritt.

„Die Rechtsgeschichte des indischen Subkontinents ist eines der reichsten und zugleich am wenigsten erschlossenen Felder der globalen Rechtsgeschichte. Sie zu erforschen, heißt auch, die Geschichte des modernen Rechts insgesamt besser zu verstehen – weit über Indien hinaus. Mit dem CLHI bauen wir eine dauerhafte Plattform für diese Forschung und vertiefen die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Indien“, sagt Stefan Vogenauer, Geschäftsführender Direktor am mpilhlt und Leiter der Abteilung „Europäische und vergleichende Rechtsgeschichte".

Partnerschaft mit NLSIU Bangalore und NALSAR Hyderabad

Das CLHI versteht sich als Knotenpunkt eines wachsenden Netzwerks aus Forschenden und Institutionen in Indien und international. Tragende Säulen sind formale Kooperationen mit der National Law School of India University (NLSIU) in Bangalore und der NALSAR University of Law in Hyderabad – zwei der einflussreichsten juristischen Hochschulen Indiens. Beide Partner bringen eigene Forschungstraditionen und Zugänge zur Rechtsgeschichte des Subkontinents in das Zentrum ein.

Begleitet wird die Arbeit des Zentrums durch einen Centre Advisory Council, der mit international ausgewiesenen Expertinnen und Experten besetzt ist.

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