Fashion for Future

Privatrecht als Hebel für Kreislaufwirtschaft in der Modebranche

Neue Regeln sollen die Kreislauf­wirtschaft in der EU voranbringen, den Rohstoffverbrauch und den Müll in einem besonders ressourcenträchtigen Bereich reduzieren – in der Mode­industrie. Antonia Sommerfeld vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg beschäftigt sich damit, welche rechtlichen Rahmenbedingungen eine Kreislaufwirtschaft ermöglichen.

 

Auf den Punkt gebracht

  • Die Modeindustrie folgt dem Modell der linearen Wirtschaft, Fast Fashion verursacht so massive Umweltbelastungen, etwa durch zunehmende Textilabfälle.
  • Die Rechtswissenschaftlerin Antonia Sommerfeld vom Max-Planck-Institut für aus-ländisches und internationales Privatrecht forscht an einem Gegenmodell, der Kreislaufwirtschaft.
  • Während wenige Hersteller schon vorangehen und Textilien recyceln oder aufbereiten, diskutiert Sommerfeld neue rechtliche Rahmenbedingungen, die das Kreislaufmodell für die gesamte Modeindustrie attraktiv machen sollen.

Text: Katharina Mau

Kann eine einzige Designerin etwas bewirken in der Modeindustrie? Das fragt sich Reet Aus, eine estnische Modedesignerin, in der Dokumentation Out of Fashion. Sie reist nach Bangladesch, sieht, wie Jeanshosen für die Fast-Fashion-Marken produziert werden, und erfährt, wie viel Müll allein schon bei der Produktion entsteht: durch Stoffreste oder Überproduktion. Sie fängt an, mit der Fabrik, die sie besucht, zusammenzuarbeiten. Das Ziel: Kleidung aus Stoffen herzustellen, die sonst weggeworfen würden. Upcycling im großen Stil. Reet Aus hofft, sich mit einer der großen Modemarken zusammenzutun, um wirklich etwas zu verändern. Doch das klappt nicht – eine Zusammen­arbeit kommt nicht zustande.

Warum eigentlich nicht, fragt sich Antonia Sommerfeld am Ende der Dokumentation. Die Juristin ist wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und forscht zu den Grundlagen der Kreislaufwirtschaft – ein Weg, um Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu vereinbaren. Aber was bräuchte es, damit nicht nur ein, zwei Anbieter nachhaltig Mode herstellen, sondern eine ganze Industrie für sich das Potenzial hinter der Kreislaufwirtschaft entdeckt? Bald wird ihr klar: Das Privatrecht könnte hier etwas verändern. Und dieser Blickwinkel auf die zirkuläre Wirtschaft ist noch kaum erforscht.

Um die juristischen Möglichkeiten nachzuvollziehen, hilft es, den gewaltigen ökologischen Fußabdruck der Modeindustrie zu verstehen. Jedes Jahr verursacht der Textilsektor über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zwischen zwei und acht Prozent der globalen Treibhausgasemissionen und verbraucht dabei gehörige Mengen Wasser: in Deutschland pro Person etwa 115 Badewannen voll. Denn unser Umgang mit Kleidung und anderen Konsumgütern folgt einem linearen Prinzip: produzieren – kaufen – (viel zu selten) tragen – wegschmeißen. Eine mögliche Lösung, um den Ressourcenverbrauch in Schach zu halten, ohne auf betriebs- und volkswirtschaftliche Profite verzichten zu müssen: das Konzept der Kreislaufwirtschaft. Grob gesagt gibt es dabei zwei Bereiche: auf der einen Seite Maßnahmen, die den Kreislauf verlängern, und auf der anderen Seite solche, die ihn schließen.

In Bezug auf die Modeindustrie bedeutet das: Kleidung so zu designen und produzieren, dass sie lange hält und sich reparieren lässt. Und Secondhand-Geschäftsmodelle für den Massenmarkt zu entwickeln – damit Kleidung, die dem einen nicht mehr gefällt, bei jemand anderem im Schrank landet und länger getragen wird. Um den Kreislauf zu schließen, braucht es Möglichkeiten, aus alten, kaputten Kleidungsstücken oder aus Stoffresten neue Kleidung zu machen – durch Upcycling oder Recycling. Das heißt die Stoffe zu schreddern, die Fasern zurückzugewinnen und da­raus neue Stoffe herzustellen.

Pionierarbeit

Einige Modeunternehmen probieren sich schon an zirkulären Geschäftsmodellen. Reet Aus zum Beispiel, die estnische Modedesignerin, hat ihren Ansatz weiterverfolgt und produziert unter ihrem eigenen Label Kleidung aus Reststoffen. Außerdem hat sie eine Zertifizierung entwickelt, um ihr Wissen an andere Hersteller weiterzugeben. Das belgische Unternehmen HNST produziert Jeans, die zu einem Großteil aus recycelten Fasern bestehen. Und sie sind so designt, dass sie sich ebenfalls wieder leicht recyceln lassen – die Knöpfe etwa kann man einfach abschrauben. Woll- und Kaschmirfasern recycelt das italienische Modeunternehmen Rifo, auch die Trützschler Gruppe bereitet Fasern auf, um nur eine kleine Auswahl von Labeln und Firmen zu nennen.

Der Outdoor-Ausrüster Patagonia bietet einen kostenlosen Reparaturservice an und verkauft gebrauchte Patagonia-Kleidung über einen eigenen Online-Shop. Der Hersteller Napapijri hat die Kollektion „Circular Series“ entwickelt. Die Kleidungsstücke bestehen aus einem einzigen Material statt aus einem Materialmix. „Mischfasern lassen sich schwer zu gleichwertiger Kleidung recyceln“, sagt Burcu Gözet, die am Wuppertal Institut zu Kreislaufwirtschaft in der Textilindustrie forscht. „Bei Monomaterial ist das deutlich einfacher, und die Technik­entwicklung bereits fortgeschrittener“, ergänzt Sommerfeld. 

Doch trotz einzelner Beispiele sind zirkuläre Geschäftsmodelle noch lange nicht auf dem Massenmarkt angekommen. Weniger als ein Prozent unserer Kleidung wird zu neuen Kleidungsstücken recycelt. Nimmt man die ganze Welt zusammen, werfen Menschen jede Sekunde einen ganzen Mülllaster voll Kleidung weg. Gebrauchte Kleidung aus Europa landet überwiegend in Afrika und Asien. 

Die Fast-Fashion-Industrie produziert so günstig wie möglich und lagert viele Produktionsschritte in die Länder des Globalen Südens aus – Menschen und Umwelt leiden darunter. Doch im linearen wirtschaftlichen Wettbewerb profitieren diese Unternehmen. Kreislauffähige Produkte sind momentan noch häufig teurer als lineare Produkte, da deren negative Kosten für die Umwelt nicht eingepreist werden. Auch für Unternehmen lohnt es sich finanziell noch nicht. Zirkuläre Geschäftsmodelle funktionieren daher bisher nur in der Nische – für Unternehmen mit Kundinnen und Kunden, denen Nachhaltigkeit wichtig ist und die genug Geld und Zeit haben, um entsprechende nachhaltige Mode oder Secondhandkleidung zu kaufen.

Wenn ein Unternehmen wie Patagonia einen kostenlosen Reparaturservice anbietet, dann kann das dabei helfen, ein bestimmtes Kundensegment an die Marke zu binden. „Es fehlen aber gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen linearen und zirkulären Geschäftsmodellen, was derzeit eine zirkuläre Transformation erschwert“, ergänzt Rechtswissenschaftlerin Sommerfeld. Und hier kommen Gesetze ins Spiel. Momentan stützen sie eher eine lineare Wirtschaft. Der Kauf von Produkten ist zum Beispiel klar geregelt, aber Unternehmen müssen sie nicht am Ende von deren Lebenszeit zurücknehmen. Faire Wettbewerbsbedingungen ließen sich für Unternehmen, die sich der Kreislaufwirtschaft verschrieben haben, auf unterschiedliche Weise schaffen: Das reicht von einer generellen Rücknahmepflicht für ausgediente Textilien bis hin zu steuerlichen Anreizen für kreislauffähige Produkte. „Wir sehen, dass manche Unternehmen Pionierarbeit leisten und zirkuläre Geschäftsmodelle austesten und damit das Modell einer Kreislaufwirtschaft umsetzen“, sagt Antonia Sommerfeld. „Unsere Aufgabe und die der Politik ist es jetzt zu überlegen, wie sich diese Modelle rechtssicher und attraktiv skalieren lassen.“

Privatrecht als Hebel für Kreislaufmode

Wie kann das gelingen? Und wie ließen sich in einem einzelnen Land wie etwa Deutschland kreislauffähige Produkte per Gesetz fördern, die in internationalen Lieferketten produziert werden, ohne die eigene Wirtschaft zu benachteiligen? Immerhin könnten ja für deutsche und internationale Unternehmen unterschiedliche Regeln gelten. Mit diesen Fragen hat sich Sommerfeld gemeinsam mit ihrer Mitautorin Verónica Ruiz Abou-Nigm, Juraprofessorin an der Universität Edinburgh, in ihrer Studie aus dem Jahr 2024 beschäftigt. Sie spielen ein fiktives Beispiel durch: Ein Kunde kauft ein Kleidungsstück in einem Shop in Berlin oder in einem auf den deutschen Markt ausgerich­teten Online-Shop. Verkäufer ist ein schwedisches Unternehmen. Her­gestellt hat das Kleidungsstück ein Produzent in Bangladesch. Außerdem stellen sich die Autorinnen vor, Deutschland hätte ein neues Gesetz eingeführt: Wenn Kleidung als kreislauffähig gelabelt ist, profitieren Unternehmen von Steuererleichterungen. Das steigert die wirtschaftliche Attraktivität und schafft einen Wettbewerbsvorteil. Gleichzeitig bringt das eine Verantwortung für die Unternehmen mit sich: Sie müssen dafür sorgen, dass Kundinnen und Kunden die gebrauchte Kleidung kostenlos und ohne großen Aufwand wieder an das Unternehmen zurückgeben können. So kann sie danach zu ihrem höchsten Materialwert repariert, up- oder recycelt und wiederverwendet werden.

Würden diese Regeln im deutschen Binnenmarkt nur für einheimische Unternehmen gelten, wären diese gegenüber internationalen Unter­nehmen, die im selben Markt ihre Produkte vermarkten, benachteiligt. Denn so müssten nur sie sich um den Rückversand und die Wiederverwendung der Stoffe kümmern. Doch hier kommt das sogenannte internationale Privatrecht der EU ins Spiel. Es funktioniere wie ein Wegweiser, sagt Antonia Sommerfeld: Es legt fest, welches Recht Anwendung findet und welches Gericht zuständig ist, wenn Parteien aus verschiedenen Ländern beteiligt sind. Es sorgt dafür, dass für alle Unternehmen, die auf dem deutschen Markt in vergleich­barer Weise handeln, die gleichen Regelungen im Umgang mit Konsumentinnen und Konsumenten gelten. Gleiches gilt dann etwa auch in Spanien. Nachteile für einheimische Unternehmen werden auf diese Weise gerade vermieden. „Alle Unternehmen, die auf dem deutschen Markt verkaufen wollen, müssten in unserem Fallbeispiel dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die gebrauchte Kleidung einfach und kostengünstig oder kostenfrei wieder zurückgeben können“, sagt Sommerfeld. Das würde für Geschäfte in Deutschland gelten, aber auch für Online-Shops, die auf den deutschen Markt ausgerichtet sind. Für Reet Aus, für Patagonia oder für künftige Kreislaufmodellanbieter.

„Wir zeigen, dass ein nationaler Gesetzgeber mutig sein und die Transformation hin zur Kreislaufwirtschaft fördern kann“, sagt Antonia Sommerfeld. Idealerweise würden solche Regelungen zwar auf EU-Ebene verabschiedet. Doch einzelne Mitgliedsländer könnten so vorangehen, ohne dass deren Unternehmen schlechter da stünden als ausländische Unternehmen. Interessant sind kreislaufwirtschaftliche Ansätze auch deshalb, weil sie dabei helfen können, nationale Klimaziele zu erreichen und Länder und Lieferketten weniger abhängig von Rohstoffen aus dem Ausland zu machen – in Zeiten geopoli­tischer Krisen ist das nicht zu unterschätzen.

Wenn Sommerfeld und Ruiz Abou-Nigm ihre Forschungserkenntnisse auf Konferenzen vorstellen, stoßen sie auf enormes internationales Interesse. Sommerfeld ist überzeugt: „Die negativen ökologischen Auswirkungen der Modeindustrie sind weltweit spürbar, insbesondere im Globalen Süden. Die Kreislaufwirtschaft ist ein vielversprechender Lösungsansatz – sowohl ökonomisch als auch ökologisch.“

Lösungen sucht auch die EU. Mit ihrer Strategie für nachhaltige und zirkuläre Textilien hat sie sich ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis 2030 sollen alle textilen Produkte auf dem EU-Markt langlebig, reparierbar und recyclingfähig sein und zu einem großen Teil aus recycelten Fasern bestehen. Seit 2025 müssen Textilien in der EU getrennt gesammelt werden, Kommunen müssen also extra Container dafür bereitstellen. Das soll künftig grundsätzlich auch für zerschlissene Kleidung gelten. Während Berlin dafür zumindest gegen Gebühr extra Container anbietet, bleibt in München nur der Weg zur Restmülltonne. Hier wartet das Landratsamt laut eigenen Angaben noch auf ein schlüssiges und umsetzbares Gesamtkonzept. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade bei Ultra-Fast Fashion die Qualität der Kleidung sinkt. Dadurch ist sie immer schwieriger wiederzuverwerten oder zu recyceln. 

Ab Juli 2026 dürfen Unternehmen zudem Kleidung, Kopfbedeckungen und Schuhe, die sie nicht verkauft haben, nicht mehr zerstören. Sie würden laut EU-Kommission dazu angehalten, ihre Lagerbestände stattdessen effizienter zu verwalten und Rücksendungen für den Weiterverkauf aufzubereiten oder zu spenden. Außerdem hat das EU-Parlament eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Unternehmen beschlossen, die in der EU Textilien ver-kaufen. Sie sollen für das Sammeln, Sortieren und Recyceln bezahlen. Die Mitgliedstaaten müssen diese Vorgaben bis Mitte 2028 in nationales Recht umsetzen. „Wenn die Gebühren so gestaffelt sind, dass Unternehmen, die nicht-recyclingfähige Kleidung produzieren, mehr bezahlen müssen, würde das einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen“, sagt Burcu Gözet vom Wuppertal Institut.

Aus Alt mach Neu

Nicht für Mode, aber für Geräte wie Smartphones, Tablets oder Waschmaschinen hat die EU das Recht auf Reparatur eingeführt. Die Richtlinie soll bis Sommer 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und dann auch in Deutschland gelten. Eine Pflicht, alte Kleidung zurückzunehmen, hat die EU – anders als die Forscherinnen in ihrer Veröffentlichung vorschlagen und empfehlen – bislang aber nicht eingeführt. Wie es ginge, zeigt Juristin Antonia Sommerfeld auch mit ihrer Habilitation. Ihr Ziel ist es zu untersuchen, wie das deutsche Privatrecht geändert werden müsste, um eine Kreislaufwirtschaft zu stützen – etwa durch kreislauf­fähige Kaufverträge, die Unternehmen und ihre Lieferketten zudem krisenbeständiger machen sollen. Darin enthalten wäre die vorgeschlagene Pflicht für Unternehmen, ihre eigenen Produkte zurückzunehmen. Nur so können diese die verwendeten Rohstoffe wiederverwerten oder Klei­-dungsstücke generalüberholen und weiterverkaufen.

Hinter dem deutschen Privatrecht steht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Seine Vorschriften traten erstmals 1900 in Kraft und gelten zum Großteil noch heute. In seinen 126 Jahren hat es viele gesellschaft­liche und technologische Veränderungen gesehen – und adaptiert.

Weitere interessante Beiträge

Zur Redakteursansicht