Forschungsbericht 2025 - Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik

Leben in Würde: Ein Vergleich nationaler Ansätze zum Mindesteinkommen 

Autoren
Irene Domenici, Ulrich Becker
Abteilungen
Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München
Zusammenfassung
Wenn wir über den modernen Sozialstaat sprechen, reden wir nicht zuletzt über ein Versprechen: Wer in Not gerät, wird aufgefangen. Diesem Versprechen liegt eine staatliche Verantwortung für ein Leben in Würde zugrunde. Doch während die theoretischen Grundlagen dieses Schutzes in der Rechtswissenschaft kaum bestritten werden, zeigt der Blick in die Praxis ein weitaus brüchigeres Bild. In unserem rechtsvergleichenden Forschungsprojekt wollten wir daher wissen: Gewährleisten moderne Staaten den in ihnen lebenden Menschen wirklich ein Existenzminimum – und zwar so, dass ein Leben in Würde möglich ist?

Juristisch betrachtet haben Staaten die Pflicht, Menschen in ihrem Hoheitsgebiet vor körperlichen Schäden zu schützen. Weitaus umstrittener bleibt, ob diese Schutzpflicht auch die Gewährung eines sozioökonomischen Existenzminimums umfasst. Obwohl genau das die Entwicklung zur Sozialstaatlichkeit und die Anerkennung sozialer Rechte nahelegen, besteht selbst in den Ländern immer noch Armut, die seit vielen Jahren über ausgebaute Sozialschutzsysteme verfügen. Diese Kluft zwischen normativem Anspruch und sozialer Wirklichkeit haben wir im Rahmen einer rechtsvergleichenden Analyse untersucht. Im Fokus stand dabei die Frage, wie Staaten ihre Verpflichtung zur Gewährleistung des Existenzminimums rechtlich definieren und in die Praxis umsetzen.

Unsere Studie umfasst 16 Länder: Deutschland, das Vereinigte Königreich, Italien, Spanien, Griechenland, Frankreich, Irland, Norwegen, Bulgarien, Polen und Slowenien in Europa; Japan und die Republik Korea in Asien; sowie Brasilien, Chile und Mexiko in Lateinamerika. Anstatt etablierten Typologien von Sozialsystemen zu folgen, spiegelt diese Auswahl unterschiedliche Rechtstraditionen, institutionelle Strukturen und normative Ansätze zur Existenzsicherung wider.

Dabei haben wir drei Dimensionen in den Blick genommen: erstens die normativen Grundlagen, also ob und wie das Recht auf ein Existenzminimum in Verfassungen und Gesetzen verankert ist; zweitens das Zusammenspiel der verschiedenen Leistungssysteme – Sozialhilfe, Sozialversicherung und steuerfinanzierte Transfers; drittens die konkrete Ausgestaltung und Angemessenheit der Leistungen.

Was bedeutet ein Leben in Würde?

Die Frage lässt sich philosophisch stellen – die Rechtspraxis muss aber eine konkrete Antwort geben. Diese Antwort ist, wie unsere Studie zeigt, erstaunlich uneinheitlich. Fast alle untersuchten Länder erkennen formal zwar an, dass Mindestsicherung zumindest die Grundbedürfnisse decken muss: Nahrung, Kleidung, Unterkunft, in vielen Fällen auch Gesundheitsversorgung. Doch das betrifft nur ein Minimum der Existenzsicherung, das nicht mit einem Leben in Würde gleichgesetzt werden kann.

Denn Menschen sind soziale Wesen, und ihre Würde ist nur dann vollständig gewährleistet, wenn sie auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dies präzise formuliert: „Das Recht auf Würde umfasst die Möglichkeit zur Aufrechterhaltung zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben.“ Ähnliche Vorstellungen finden sich in verschiedenen nationalen Gesetzen: Frankreich nennt Telefon- und Internetanschluss explizit als Bestandteil menschenwürdigen Wohnens; Japan schließt Transportkosten in die Mindestleistungen ein, weil sie für die gesellschaftliche Teilhabe unerlässlich sind; in Brasilien, Chile und Mexiko machen Bildung und Kultur einen wesentlichen Teil eines Lebens in Würde aus.

Aber einheitliche Konkretisierungen existieren nicht. In Italien etwa hat das Verfassungsgericht den „unantastbaren Kern“ sozialer Unterstützung auf die Deckung des Bedarfs an Grundnahrungsmitteln begrenzt – trotz der verfassungsrechtlichen Verankerung sozialer Würde. In Norwegen hingegen gehen die Mindestleistungen durch ministerielle Regelungen weit über das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Minimum hinaus und schließen Kommunikation, Hygiene und soziale Bedürfnisse ausdrücklich ein.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Unsere vergleichende Analyse zeigt zunächst ein durchaus positives Ergebnis: Mindesteinkommenssysteme sind heute ein fester Bestandteil moderner Sozialstaaten. In allen untersuchten Ländern existiert eine Form der finanziellen Unterstützung als letzten Auffangnetz für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können. Gerade in Krisenzeiten haben diese Systeme Stabilisierungsfunktion bewiesen und Notlagen gemildert.

Gleichzeitig identifizieren wir jedoch anhaltende strukturelle Schwächen, die besonders deutlich bei der Berechnung und Angemessenheit der Leistungen zutage treten: Die Mindesteinkommensleistungen unterscheiden sich nicht nur (auch relativ gesehen) stark von Land zu Land, sondern liegen häufig unter den nationalen Armutsgefährdungsgrenzen.

In vielen Ländern basiert die Festlegung der Leistungen nicht auf transparenten, objektiven Kriterien, die sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten orientieren. In einer überraschend hohen Zahl der untersuchten Rechtsordnungen gibt es keine nachvollziehbare Methode, nach der Mindestsicherungsleistungen festgelegt werden. Stattdessen dominieren politisches Ermessen und Haushaltszwänge, sodass die Leistungshöhen eher politische Prioritäten widerspiegeln als den tatsächlichen Bedarf der Menschen.

Dieser Bedarf wird häufig verfehlt – selbst wenn anerkannt wird, dass die sog. Armutsgefährdungsgrenzen nur allgemeine sozialpolitische Anhaltspunkte für einen potenziellen Unterstützungsbedarf geben und die durch staatliche Leistungen zu deckenden Bedarfe eigenständig festzulegen sind. Deutlich wird dies in Griechenland, wo das garantierte Mindesteinkommen selbst nach einer geringfügigen Erhöhung Ende 2023 lediglich 216 Euro pro Monat für einen Einpersonenhaushalt beträgt – eine Summe, die nicht die Grundbedürfnisse des Alltags deckt. Prekär ist die Situation für Empfänger der Mindestsicherung auch in Bulgarien und Irland. Deutschland bewegt sich im europäischen Mittelfeld. Allerdings ist dabei zu beachten, dass dort die Kosten für die Unterbringung einschließlich der Heizung gesondert getragen werden.

Am besten schneiden nordische Länder ab, die universelle Sozialdienste mit einkommensabhängiger kommunaler Unterstützung kombinieren und so ein deutlich höheres Schutzniveau erreichen. Sie bieten nicht nur höhere Geldleistungen, sondern auch ein dichtes Netz an leicht zugänglichen Diensten in den Bereichen Gesundheit, Wohnen und Bildung.

Systemische Schwächen: Komplexität und Ausgrenzung

Unabhängig vom Leistungsumfang hat die Untersuchung auch systemische und rechtliche Schwächen aufgedeckt. Die Sicherung des Mindesteinkommens ist vielfach auf komplexe und fragmentierte Systeme verteilt. Lücken im Schutz entstehen dann durch sich überschneidende oder gegenseitig ausschließende Leistungen, während strenge Bedürftigkeitsprüfungen und Aktivierungsanforderungen häufig gerade junge Erwerbsfähige von der Unterstützung ausschließen.

Dabei wird oft implizit zwischen denen unterschieden, die Sozialleistungen „verdienen“, und jenen, die sie „nicht verdienen“ – eine Logik, die leicht in Widerspruch zum Recht auf ein Leben in Würde gerät. In extremen Fällen drohen die letzten sozialen Auffangnetze so selbst zu Mechanismen der Ausgrenzung zu werden, die viele Arbeitslose oder prekär Beschäftigte ganz ohne Einkommensschutz zurücklassen. Zudem können komplexe Verfahren, administrative Hürden sowie die Angst vor Sanktionen und Stigmatisierung dazu führen, dass Berechtigte ihre Ansprüche gar nicht erst geltend machen.

Systemisch betrachtet erforderlich ist eine klare rechtliche Grundlage für ein Mindesteinkommen. Eine verfassungsrechtliche Verankerung kann positive Wirkung entfalten, wenn sie zugleich rechtlich verbindlich ist. Das zeigt sich etwa in Brasilien, wo die Verfassung den Grundsatz der Menschenwürde beinhaltet: Dort zwang das Verfassungsgericht die Regierung 2021 dazu, die Leistungen des Sozialprogramms Bolsa Família zu verbessern, das heute rund 20 Millionen Familien erreicht.

Fazit: Zentrale Maßnahmen zur Umsetzung des Versprechens

Der internationale Vergleich legt drei Reformleitlinien nahe, die sich auf die Verwaltung, den Inhalt und die Festlegung von Mindesteinkommen beziehen. Erstens und strukturell gesehen bedarf es einer besseren institutionellen Koordinierung zwischen Sozialhilfe, Sozialversicherung und steuerfinanzierten Leistungen, um unterschiedliche individuelle Lebenslagen und Einkommensschwankungen im Lebensverlauf verlässlich abzudecken. Dazu gehört eine klare Abstimmung zwischen den Leistungen auf nationaler und lokaler Ebene. Zweitens und bezogen auf den Inhalt sollte sich die Höhe der Leistungen an objektiven und regelmäßig aktualisierten Armutsgrenzen orientieren. Nicht nur die grundlegenden materiellen Bedürfnisse müssen gedeckt werden; auch die Teilhabe der Menschen an der Gesellschaft ist zu ermöglichen. In der Sache gilt zudem: Der Schutz einer menschenwürdigen Existenzsicherung muss auf Unterstützung statt auf Sanktionen setzen und Geldleistungen mit zugänglichen Sozialdiensten verbinden. Drittens müssen Umfang und Voraussetzungen der Leistungen klar festgelegt werden, damit diese tatsächlich alle Bedürftigen erreichen. Aus normativer Sicht bedeutet die Verknüpfung der Existenzsicherung mit dem Konzept der Menschenwürde, dass Existenzsicherung als rechtsbasierte Verpflichtung und nicht als Ermessensleistung zu verstehen ist. Die verfassungsrechtliche Verankerung des Rechts auf einen würdigen Mindestlebensstandard kann die Durchsetzbarkeit sichern und politischer Willkür entgegenwirken. Voraussetzung ist aber immer, dass der materielle Anspruch durch wirksame verfahrensrechtliche Garantien flankiert wird, die einen effektiven Zugang zu den Leistungen sicherstellen.

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