Forschungsbericht 2025 - Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb
Die Rolle und Grenzen des Wettbewerbsrechts im KI-Innovationswettbewerb
Generative KI hatte die Einführung neuer Geschäftsmodelle zur Folge und hat Markt- und Industriestrukturen transformiert. Diese neue Phase der KI-Innovation wirft wichtige Fragen für das Wettbewerbsrecht auf: Welche Praktiken in diesem dynamischen Kontext beschränken den Wettbewerb und die Innovation? Kann man mit den bestehenden Schadenstheorien, die negative Einflüsse auf Wettbewerb erfassen, Wettbewerbs- und Innovationshemmnisse identifizieren und angemessen auf sie reagieren? Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der derzeitige wettbewerbsrechtliche Rahmen ausreicht, um aufkommenden Problemen gerecht zu werden.
Die wichtigsten Innovationen der letzten zehn Jahre im Bereich KI basierten auf dem Einsatz erheblicher Ressourcen wie Infrastruktur, Daten und Investitionen. Die führenden Frontier-Modelle – die als Spitze der aktuellen KI-Entwicklung angesehen werden – wurden entweder von großen, etablierten Digitalunternehmen selbst intern entwickelt oder von Start-ups, die im Rahmen strategischer Partnerschaften auf die finanziellen und rechnerischen Ressourcen dieser Unternehmen angewiesen sind. Zu den prominenten Beispielen zählen die Partnerschaften zwischen Microsoft und OpenAI, Microsoft und Mistral sowie Google und Anthropic. Diese strukturelle Abhängigkeit hat Bedenken hinsichtlich potenzieller Wettbewerbsschäden ausgelöst. Dies wäre besonders dann der Fall, wenn die Freiheit der KI-Entwickler, Zugangsbedingungen zu ihren Modellen festzulegen und eigene Innovationsstrategien zu verfolgen, eingeschränkt würde.
Die wettbewerbsrechtlichen Besonderheiten
Zwei parallele Entwicklungen verdeutlichen, wie dringlich die wettbewerbsrechtlichen Herausforderungen sind, die sich aus strategischen Partnerschaften im Bereich der KI ergeben. Zum einen zeigen Wettbewerbsbehörden erhöhte Wachsamkeit gegenüber Partnerschaften zwischen kleinen KI-Entwicklern und Big-Tech-Konzernen. Die Konzerne verfügen über erhebliche Wettbewerbsvorteile bei Datenverfügbarkeit, Rechenleistung und Cloud-Infrastrukturen. Das theoretische Verständnis dieser Dynamiken steht jedoch noch am Anfang und wettbewerbsrechtliche Durchsetzungsmaßnahmen, die Rechtsverstöße ahnden, sind trotz Bedenken bisher unterblieben. Zum anderen ist der Zugang zu KI-Grundmodellen, die in Folgeinnovationen wie anwendungs- oder sektorspezifische KI-Systeme einfließen, von zentraler Bedeutung für ein dynamisches Innovationsumfeld.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Implikationen strategischer Partnerschaften auf den dynamischen Wettbewerb und somit auf die Entwicklung von KI untersucht. Insbesondere fragen wir, ob Verhaltensweisen, die die Open-Source-Lizenzierung von KI-Modellen einschränken, welche unter wesentlicher Mitwirkung großer Technologieunternehmen entwickelt wurden, als wettbewerbsrechtlicher Verstoß einzustufen sind.
Förderung von Wettbewerb als Entdeckungsverfahren
Die Open-Source-Lizenzierung von KI-Modellen wird häufig damit in Verbindung gebracht, dass Forschung, Innovation, Markteintritt gefördert und KI-Technologien verbreitet werden. Der EU-Gesetzgeber hat diese potenziellen Vorteile ausdrücklich anerkannt, indem er in seiner Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) Ausnahmen für Open-Source-Modelle vorsieht. Es könnte daher naheliegend erscheinen, jede Einschränkung der Open-Source-Lizenzierung als Behinderung von Innovationsaktivität und dynamischem Wettbewerb zu bewerten. Allerdings wäre diese Sichtweise grob vereinfachend, da sowohl Open Source als auch die Kontrolle über Lizenzbedingungen je nach Umständen sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Innovation haben können. Zudem verweist die Forschung zunehmend auf das Phänomen des „Openwashing" – also eine Vermarktung von etwas als offen, das keine echte Offenheit aufweist – und auf die strategische Nutzung der Open-Source-Lizenzierung durch Unternehmen, um sich im KI-Ökosystem potenziell unrechtmäßige Vorteile zu verschaffen.
Als alternativen analytischen Ansatz schlagen wir vor, den Innovationswettbewerb in der wettbewerbsrechtlichen Analyse als Entdeckungsverfahren zu verstehen. Dieser Ansatz geht auf Hayeks Konzept des Wettbewerbs als Mechanismus zur Wissensgenerierung zurück, das in der evolutionsökonomischen Innovationsforschung erheblich an Einfluss gewonnen hat. Dabei wird Wettbewerb als ein Prozess verstanden, in dem mehrere Akteure mit unterschiedlichen Ideen, Produkten und Strategien experimentieren, wodurch ein Verständnis dafür entsteht, welche Lösungen tatsächlich funktionieren und welche Informationen über Nachfrage, Kosten und Innovation in der Wirtschaft relevant sind. Wir argumentieren, dass dieses konzeptionelle Rahmenwerk die Grundlage für ein Wettbewerbsrecht bilden sollte, das den Innovationswettbewerb schützt. Im KI-Kontext bedeutet dies einerseits, die Freiheit von KI-Entwicklern bei der Wahl des Lizenzierungsmodells sicherzustellen. Andererseits sollten KI-Entwickler vor ungerechtfertigten Beschränkungen in Kooperationsvereinbarungen geschützt werden, die ihre Fähigkeit zur Entwicklung und Umsetzung eigener Innovationsstrategien beeinträchtigen könnten.
Defizite des bisherigen Ansatzes und Lösungsmöglichkeiten
Bislang haben Versuche, strategische Partnerschaften mit Mitteln des Kartellrechts zu kontrollieren, noch nicht zu konkreten Durchsetzungsmaßnahmen geführt. In den wenigen vorliegenden Entscheidungen haben sich die Wettbewerbsbehörden auf die Regeln der Fusionskontrolle gestützt und konnten keine Verletzungen der geltenden Vorschriften feststellen. Wir zeigen auf, dass dieser traditionelle Ansatz nur eingeschränkt geeignet ist, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass Kooperationen zwischen großen Technologiekonzernen und kleineren Entwicklern von Grundmodellen den Innovationswettbewerb beeinträchtigen können, insbesondere im Sinne eines dynamischen Entdeckungsverfahrens.
Da klassische, Rechtsverstöße ahndende Durchsetzungsinstrumente zudem häufig zu spät greifen, plädieren wir für eine Reform des EU-Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act) und gegebenenfalls für ein neues wettbewerbsrechtliches Instrument, das der Bedeutung von Wahlfreiheit und Zugang in digitalen Märkten angemessen Rechnung trägt. Ein solches Instrument sollte den Schutz des dynamischen Wettbewerbs stärker in den Mittelpunkt rücken und das Risiko adressieren, dass marktmächtige Unternehmen strukturelle Abhängigkeiten ausnutzen und ihre Stellung einsetzen, um kleineren Akteuren die Ausgestaltung und Umsetzung eigener Innovationsstrategien zu erschweren.











