Geringe Nutzung der elektronischen Ausweisfunktion (eID)
Interdisziplinäre Studie liefert repräsentative Zahlen zur Aktivierung der eID-Funktion des deutschen Personalausweises und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung.
Auf den Punkt gebracht
- Digitale Identität: In Deutschland ist die Nutzung der elektronischen Ausweisfunktion (eID) nicht stark ausgeprägt. Nur 35 Prozent der erwachsenen deutschsprachigen Bevölkerung haben die dafür notwendige eID-Funktion aktiviert, 6 Prozent kennen sie nicht einmal.
- Fazit: Die geringe Gesamtverbreitung der eID steht im Gegensatz zu den politischen Zielsetzungen der Bundesregierung.
- Empfehlung: Es braucht eine gezielte Ansprache von Bevölkerungsgruppen mit niedriger Aktivierungsrate.
Die elektronische Ausweisfunktion (eID) wurde eingeführt, um Bürgerinnen und Bürgern eine sichere digitale Identität zu ermöglichen. Seit 2010 sind alle ausgegebenen Personalausweise und seit 2011 alle ausgegebenen elektronischen Aufenthaltstitel eID-fähig. Die Funktion muss jedoch aufwändig aktiviert werden. Dazu ist ein Gang zum Bürgeramt nötig, obwohl in anderen EU-Mitgliedsstaaten die eID des Personalausweises entweder automatisch aktiv ist (zum Beispiel in Estland und Belgien) oder direkt an ein Bankkonto gekoppelt ist (zum Beispiel in Schweden und Finnland).
Es ist bereits bekannt, dass die Deutschen die eID bislang kaum nutzen. Das liegt jedoch nicht nur an technisch-institutionellen Hürden, sondern auch an mangelnden Anwendungsfällen und Anlässen.
Die aktuelle Studie zeigt nun auf, welche Bevölkerungsgruppen die eID aktivieren – und welche nicht. Signifikant häufiger aktiviert wird die eID unter anderem von Männern, jüngeren Menschen, Stadtbewohnern, Personen mit Abitur, Deutschen mit Migrationshintergrund und ausländischen Mitbürgern. Unter Berufstätigen stechen diejenigen mit juristischem Hintergrund oder in Verwaltungstätigkeiten hervor. Die höchste Aktivierungsrate findet sich in Berlin mit 54%, gefolgt von Hamburg mit 40%.
Die geringe Gesamtverbreitung der eID steht im Gegensatz zu den politischen Zielsetzungen der Bundesregierung. Die elektronische Identität ist ein zentraler Pfeiler der europäischen eIDEAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014). Da die Verordnung ausdrücklich auf „eine nahtlose elektronische Interaktion” mit Unternehmen abzielt, droht ein Dilemma der wechselseitigen Bedingtheit: Unternehmen, die in anderen Ländern für die Mehrzahl der eID-Nutzungsmöglichkeiten stehen, haben in Deutschland kaum Anlass, die eID in ihre Dienstleistungen zu integrieren, da die Aktivierungsrate so gering ist.
Die Autoren empfehlen daher eine gezielte Ansprache von Bevölkerungsgruppen mit niedriger Aktivierungsrate, wie Frauen und älteren Menschen, sowie eine verstärkte Einbindung der Bevölkerung in die Weiterentwicklung nutzerfreundlicher digitaler Angebote. Am wichtigsten wäre jedoch der Abbau von Hürden und Hemmnissen bei der Aktivierung der eID.













