Forschungsbericht 2024 - Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung

Welche Rolle spielen Umweltrechte im lokalen Kontext?

Autoren
Hanschel, Dirk
Abteilungen
Max Planck Fellow Group ‘Environmental Rights in Cultural Context’ (ERCC)
Zusammenfassung
Der Mehrwert von Umweltrechten zeigt sich nicht zuletzt in ihrem jeweiligen lokalen Kontext. Dies erforschen wir in der ERCC-Max Planck Fellow-Gruppe und kombinieren dabei Methoden der Rechtswissenschaft und der Ethnologie: Kohlebergbau in der mongolischen Provinz Südgobi und seine Effekte auf das nahgelegene Land von Viehhirten, ein Staudamm am Fluss Omo und seine Auswirkungen auf den Siedlungsraum der Dassanech im Grenzgebiet zu Kenia oder auch das Recht des Nebelwaldes Los Cedros nahe Quito darauf, dass in ihm nicht nach Gold geschürft wird – das sind einige Beispiele unserer Forschung.

Einleitung

Mit der sogenannten Environmental Rights Revolution (David Boyd) wurde in den vergangenen Jahrzehnten das Recht auf gesunde Umwelt in vielen Verfassungen rund um die Welt verankert. Jüngst findet sich dieses Recht zudem in einer Reihe internationaler Dokumente wie etwa dem Globalen Umweltpakt und in Resolutionen des UN-Menschenrechtsrats sowie der Generalversammlung. Daneben ist es in einigen regionalen Menschenrechtsverträgen wie der Afrikanischen Banjul-Charta enthalten. Zuletzt wurde es auch in die Amerikanische und Europäische Menschenrechtskonvention sowie in die Kinderrechtskonvention hineingelesen. Vor diesem Hintergrund befasst sich unsere Forschung in der Max Planck Fellow-Gruppe „Umweltrechte im kulturellen Kontext“ seit 2019 mit der Frage, inwieweit dieses Recht auf der lokalen Ebene tatsächliche Verbesserungen der Menschenrechtslage herbeiführen kann und den Bedürfnissen derjenigen entspricht, die in besonderer Weise von Umweltzerstörung betroffen sind. Parallel dazu werden auch die sogenannten „Rechte der Natur“ in den Blick genommen, bei denen Rechtsträger nicht mehr der Mensch, sondern die Natur selbst ist. Auch hier stellt sich die Frage, ob derartige Rechte einen verbesserten Schutz bewirken können – einerseits zugunsten der Natur, andererseits für die Menschen, die auf diese Natur angewiesen sind.

Das Recht allein kann die Antwort auf diese Fragen nicht geben. Vielmehr bedarf es einer Analyse, die sowohl die Rechtsnormen als auch ihre Wirkung im lokalen Kontext betrachtet und dabei die kulturellen Besonderheiten, aber auch die ökonomischen, sozialen und sonstigen Rahmenbedingungen analysiert. Ausführliche Fallstudien in verschiedenen Regionen der Welt gehen diesen Fragen vergleichend nach.[1]

 

Eine kleine Reise um den Erdball

In der Provinz Südgobi ist das Leben mongolischer Nomaden und Siedler von tiefgreifenden Veränderungen unter anderem infolge des Kohlebergbaus betroffen. Die tradierten nomadischen Normen enthalten eher eine Pflicht zum Umweltschutz als ein Recht, können aber aufgrund der tiefgreifenden Intervention durch Regierungshandeln und die Bergbauaktivitäten privater, häufig ausländischer Firmen nicht mehr erfüllt werden. Dies sorgt für Frustration aufgrund der eigenen Machtlosigkeit, aber auch für Aushandlungsversuche mit den vor Ort tätigen Unternehmen, bei denen der Staat weitgehend abwesend ist.

Eine weitere Fallstudie befasst sich mit den Auswirkungen des Großstaudamms Gilgel Gibe III am Fluss Omo auf das Volk der Dassanech, das an der Omo-Mündung im Süden Äthiopien ansässig und zurzeit von massiven Überschwemmungen betroffen ist, deren Ursachen nicht hinreichend erforscht sind. Das Recht auf eine gesunde Umwelt ist auch hier weit weg, nicht nur wegen des erschwerten Zugangs zu effektivem Rechtsschutz. Die Betroffenen treiben primär andere Sorgen um, die stärker mit ihrer unmittelbaren Existenz zu tun haben und aufgrund der schwierigen politischen Lage vielleicht auch besser durch Zugriff auf externe finanzielle Unterstützung adressiert werden können, etwa durch Beanspruchung von Mitteln aus einem der UN-Klimafonds.

In Ecuador geht es um die verfassungsrechtlich verbürgten Eigenrechte der Natur, konkret im ecuadorianischen Nebelwald Los Cedros. Zwar ist der Mensch Teil der Natur, Eigenrechte der Natur sind aber etwas grundsätzlich anderes als ein neues Menschenrecht. Die Verfassung suggeriert letztlich einen ökozentrischen Ansatz. Allerdings erlaubt die Unschärfe des Rechts der Natur dem Verfassungsgericht Ecuadors großen Interpretationsspielraum. Es bleibt die Frage, was genau als Bestandteil der Natur anzusehen ist, wer am Ende für die Natur spricht, was die Natur will oder braucht und wie sich Eigenrechte der Natur im Fall von Konflikten (sei es zwischen Natur und Mensch oder zwischen Teilen der Natur) verhalten. Im Falle Los Cedros zeigt sich, dass Gerichte verständige Abwägungen vornehmen, den Gesetzgeber jedoch nicht ersetzen können.

Rechte der Natur sind mal eine Chiffre, mal ein Ausdruck indigener Selbstbestimmung, aber schwer in das staatliche Recht zu übersetzen. Das wird auch an einer vierten Fallstudie zur Ortschaft Sarayaku im ecuadorianischen Amazonasgebiet deutlich. Hier findet sich eine ganzheitliche Sichtweise auf Mensch und Natur, die vom Wald geprägt ist und bislang keine geeignete Übersetzung in die ecuadorianische Verfassung gefunden hat. Auch hier zeigt sich: Die im westlich beeinflussten Rechtsdenken vorherrschende Zuordnung von Rechten und Pflichten trifft nicht immer den Kern indigener Sichtweisen und Mensch-Natur-Konzepte.

 

Und was folgt daraus?

Umweltrechte stellen ein wichtiges Instrument der globalen Umweltgovernance dar. Sie geben Anlass zur Hoffnung auf einen verbesserten Umweltschutz. Ihre tatsächliche Wirksamkeit und Bedeutung muss jedoch immer unter Berücksichtigung der Perspektiven derjenigen bewertet werden, deren Unrechtserfahrungen es in besonderer Weise rechtfertigen, dass solche subjektiven Rechte normiert werden. Umweltrechte dürfen auch nicht davon ablenken, dass es bereits zahlreiche verwandte Rechte wie das Recht auf Leben, Nahrung, Wasser, angemessenen Lebensstandard sowie auf Gesundheit gibt, deren Implementierung vielfach zu wünschen übriglässt. Eigenrechte der Natur wiederum dürfen nicht die Illusion erwecken, dass damit automatisch der Respekt gegenüber der Natur und damit vor den natürlichen Lebensgrundlagen gestärkt wird. Dies bedeutet keinesfalls, dass sie überflüssig oder verfehlt wären, doch sind sie kritisch und ohne Romantisierung zu begleiten. Neue Rechtskonzepte sind manchmal die Antwort, können aber auch von Defiziten an anderer Stelle ablenken. Sie sind daher nicht zuletzt im jeweiligen Kontext zu bewerten. Weitere Studien sind hierzu erforderlich, etwa auch mit Blick auf Verfahrensgarantien. Dabei sind zugleich die Grenzen des Rechts und seiner Gestaltungskraft zu beachten – was nichts daran ändert, dass es ein wichtiges Instrument zur Herstellung von Umweltgerechtigkeit bleibt.[2]

Literaturhinweise

Hanschel, D.; Aguilera Bravo, M. G.; Dashpurev, B.; Idris, A. K.
Environmental rights between constitutional law and local context: reflections on a moving target
German Law Journal 23(7), 1012-1028 (2022)
Hanschel, D.; Steyn, E.
Environmental Justice
In: Foblets, M-C.; Goodale, M.; Sapignoli, M.; Zenker, O. (Hg.). Oxford Handbook of Law and Anthropology. Oxford: Oxford University Press, 550-570 (2021)
 

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