Forschungsbericht 2024 - Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht

Staatliche Aufgaben oder staatliches Aufgeben? Die Gefahren militärischen Outsourcings

Autoren
Stein, Sarah Katharina
Abteilungen
Abteilung Öffentliches Recht
Zusammenfassung
Staaten setzen private Militärdienstleister (private military contractors, PMCs) in Konfliktgebieten ein – in der Hoffnung auf kurzfristige strategische Vorteile. Häufig jedoch werden dadurch in den Einsatzgebieten die Menschenrechte gefährdet. Die Risiken, die diese Praxis für die Staaten selbst mit sich bringen, werden oft übersehen. Was bedeutet es für einen Staat, wenn er militärische Macht an private Akteure auslagert? In meiner Forschungsarbeit untersuche ich die Risiken, die das militärische Outsourcing für die Rechtsstaatlichkeit und das staatliche Gewaltmonopol zur Folge hat.

Das Anwerben von kampfbereiten Fremden, die die eigene militärische Durchschlagskraft erhöhen, ist so alt wie der Krieg selbst. Von Wallensteins Pappenheimern über Seeräuber mit Kaperbrief bis hin zur Wagner-Truppe ist allen hinzugekauften Kräften gemeinsam, dass sie keine Soldaten in Pflicht und Sold sind, sondern ihre Dienste den Höchstbietenden zur Verfügung stellen. Sie gelten als Konflikttreiber, als unbeherrschbar und gefährlich – ein Eindruck, den Studien zu ihrem Einsatz in den militärischen Auseinandersetzungen seit dem Zweiten Weltkrieg bestätigen.

Dennoch setzen Staaten sogenannte private Militärdienstleister (private military contractors, PMCs) ein, weil sie sich Vorteile gegenüber der Entsendung eigener Truppen versprechen. Je größer der Unterschied zwischen Soldaten und PMCs in rechtlicher, politischer und symbolischer Hinsicht ist, desto zweckdienlicher scheinen sie. Allerdings steigen mit diesen Unterschieden auch die Gefahren, die von einer Privatisierung militärischer Leistungen ausgehen. Diese angeblichen Vorteile zu hinterfragen und bislang weniger beachtete Risiken offenzulegen ist zentrales Anliegen meiner Arbeit. Um über den Einzelfall hinaus generelle Muster identifizieren zu können, untersuche ich die affirmative Staatenpraxis nicht rein juristisch, sondern bediene mich auch eines sozial- und politikwissenschaftlichen Analyserahmens. Anders als die bestehende Forschung konzentriere ich mich auf strukturelle Auswirkungen auf die Staaten, die PMCs entsenden. Denn PMCs sind nicht nur eine reelle Gefahr für Menschenrechte in Konfliktgebieten; ihr Einsatz hat auch Folgen für den Staat, der sie einsetzt.

Fremdkörper im System des humanitären Völkerrechts

Das humanitäre Völkerrecht schafft es nicht, PMCs zu erfassen. Eigentlich sind sie Zivilisten, verlieren diesen Status jedoch, sobald sie an Feindseligkeiten teilnehmen. Kombattanten sind sie aber ebenfalls nicht, da Staaten es vermeiden, sie organisatorisch in ihre offiziellen Streitkräfte einzugliedern. Auch Söldner sind sie nicht, da die internationale Söldnerdefinition bewusst eng konzipiert wurde und die unternehmerische Konzeption privater Militärdienstleister dies gerade ausnutzt.

In schlechter Gesellschaft

Vielmehr ähneln PMCs normativ anderen Figuren des Völkerrechts, die ebenfalls Reibungen mit dem internationalen Recht auslösen: Sie ähneln Terroristen, Verrätern, Spionen und Piraten. All diese Akteure sind Fremde in dem von nationalstaatlichen Wertungen geprägten humanitären Völkerrecht und können daher außerhalb der sonst gültigen Parameter platziert werden. Staaten nutzen diese Etikettierung als „Andere“, um rechtliche, aber auch moralische Distanz zu schaffen (juridical othering). Bei PMCs wird dies in mehrfacher Hinsicht deutlich: Staaten verleihen ihnen keine Orden, zahlen ihnen keine Pensionen oder Entschädigungen – und sie übernehmen keine Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen, die durch PMCs begangen wurden. Vor allem aber verschaffen sich Staaten durch ihren Einsatz neue taktische Spielräume: Wird nicht das offizielle Militär entsendet, bedarf es keines Parlamentsbeschlusses. Stattdessen können durch einzelne Entscheidungsträger bewaffnete Truppen in Konflikten eingesetzt werden, bei denen die Beteiligung der offiziellen Streitkräfte politisch mit zu hohen Kosten verbunden wäre, etwa weil es kein internationales Mandat für eine Intervention gibt. Zudem entsteht die Möglichkeit, sich ohne die Kenntnis der Öffentlichkeit in Kriege einzumischen, was auch die mitunter herausfordernde Aufgabe, den militärischen Einsatz der Bevölkerung zu vermitteln, entfallen lässt. Denn nur der Tod von Soldaten muss vor der nationalen Öffentlichkeit erklärt, gerechtfertigt und betrauert werden.

Regulierungslücken? Regulierungswüste!

Besonders gravierend ist es daher, dass die Gefahr, die von PMCs ausgeht, regulatorisch nicht abgefangen wird. Das internationale Recht hält keine spezifischen Instrumente bereit, die sich den Gefahren, die von PMCs ausgehen, widmen. Für staatliche Verantwortlichkeit, eine Haftung von Dienstleistern oder ein Verbot, inhärente Staatsaufgaben zu privatisieren, konnte keine internationale Zustimmung erreicht werden, da das Fehlen solcher Regularien gerade die Anreize für Staaten zur Privatisierung im militärischen Bereich bildet. Die in diesem Zusammenhang immer wieder vorgetragene Behauptung, dass PMCs durch Selbstregulierungsinstrumente ausreichend eingefangen seien, überhöht deren Wirkung hingegen massiv.

Auswirkungen auf den einsetzenden Staat

Was macht all das nun mit Staaten, die PMCs einsetzen? Private Militärdienstleister verkaufen, was im Zuge der Nationenbildung Volk und Souverän zusammenführte, und erklären etwas zur Ware, was eigentlich nicht als kommodifizierbar galt: das Einstehen für einen Staat auf dem Schlachtfeld.

Problematisch ist dieser Verkauf von Unverkäuflichem, weil er ein Abgleiten in para-staatliche Ordnungslogiken bedeutet und Ungleichheit und Korruption fördert. Anstatt anhand von Werten und Normen wird militärische Stärke, Sicherheit und Macht nun über die Regeln des freien Marktes verteilt. Käufer und Verkäufer degradieren damit nicht nur den inhärenten Wert der Leistung, es wird auch Macht vom Zentrum demokratischer Legitimation an seine Randbereiche gedrängt. Ignoriert wird dabei, dass militärische Gewalt nicht partikularen privaten Interessen dienen soll und auch nicht kann, wenn sie als Teil des staatlichen Gewaltmonopols eingesetzt wird. Denn die auf staatlichen Auftrag hin privat ausgeübte Gewalt wird der von anderen, nichtstaatlichen Akteuren gleichgestellt und damit dem engen staatlichen Souveränitätszugriff entzogen. In der Folge kann sie nicht mehr das vertragstheoretische Versprechen von Sicherheit erfüllen, welches die Grundlage staatlicher Existenzberechtigung darstellt. Mit jedem Einsatz von privaten Militärdienstleistern gibt sich der Staat daher ein Stück weit selbst auf.

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