Stellungnahme

Zur Zukunft des Max-Planck-Instituts für Internationales, Europäisches und Regulatorisches Verfahrensrecht

Das Großherzogtum Luxemburg hat die Max-Planck-Gesellschaft darüber informiert, dass sie das vom Großherzogtum vollfinanzierte Max-Planck-Institut für Internationales, Europäisches und Regulatorisches Verfahrensrecht in einem Übergangszeitraum von drei bis vier Jahren, das heißt, bis zur Emeritierung der beiden jetzt amtierenden Direktoren, in die Universität Luxemburg überführen möchte.

Ein entsprechender Regierungsbeschluss erfolgte bereits vor einigen Tagen. Das Institut war 2012 auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Luxemburger Regierung und der Max-Planck-Gesellschaft gegründet worden. Es hat sich in dieser Zeit erfolgreich zu einem weiteren Standbein der Forschungslandschaft in Luxemburg entwickelt und einen wesentlichen Beitrag zur dortigen Exzellenzförderung geleistet.

Die Regierung betont, dass die Max-Planck-Gesellschaft für Luxemburg ein Beispiel dafür sei, dass Exzellenzförderung expliziter Initiativen bedürfe. Diese müssten jedoch an den jeweiligen Kontext angepasst werden. So wurde seit 2019 die Koordination zwischen den Akteuren der Luxemburger Forschungslandschaft durch die Luxemburger Forschungs- und Innovationsstrategie verstärkt.

Mit Blick darauf fanden nun sehr konstruktive Gespräche zwischen der Luxemburger Regierung und der Max-Planck-Gesellschaft über die weitere Zukunft des Instituts statt. Ziel soll es sein, gemeinsam eine Governance-Struktur für den Übergang des Instituts und des Personals in die Universität zu erarbeiten, welche dann die Fortführung der wissenschaftlichen Exzellenz des Instituts im Rahmen der Exzellenzförderinstrumente der Luxemburger Forschungslandschaft ermöglichen könnte. Die Gremien der MPG werden sich im Herbst dieses Jahres mit der Angelegenheit befassen.

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