Asyleinrichtungen, die Gesetze verletzen

Bedingungen in griechischen EU-Hotspots und deutschen Ankerzentren verstoßen gegen Grundrechte und EU-Richtlinien

Fünf Jahre ist es nun her, seit Angela Merkel mit dem Satz „Wir schaffen das“ ein Signal in der deutschen Migrationspolitik setzte. Hunderttausende Flüchtlinge suchten damals Asyl in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die Entwicklung seither ist auch ein Thema für die Forschung. In der Max-Planck-Gesellschaft hat sich eine interdisziplinäre Wissenschaftsinitiative mit den Herausforderungen von Migration, mit Integration und Exklusion befasst. In diesem Rahmen analysierten zwei Studien die Situation von Menschen in den EU-Hotspots auf den griechischen Inseln und in den sogenannten Ankerzentren in Deutschland. In beiden Einrichtungen – so das Ergebnis – werden grundlegende Rechte von Asylsuchenden verletzt.

Als im Jahr 2015 immer mehr Menschen über das Mittelmeer nach Europa flüchteten, reagierte die Europäische Kommission mit der Gründung von „Hotspots“ in Italien und Griechenland. In diesen Lagern sollten sich Flüchtlinge nahe der europäischen Außengrenze registrieren lassen. Mittlerweile sind diese EU-Hotspots zu einer Dauereinrichtung geworden.

Seit der EU-Türkei-Erklärung im März 2016 haben die Lager auf den griechischen Inseln vor allem die Funktion von Abschiebezentren. Die Lebensbedingungen dort verstoßen gegen geltendes EU-Recht: Die Unterkünfte sind überbelegt, die sanitären Einrichtungen und die medizinische Versorgung entsprechen nicht den EU-Standards, die Menschen haben keinen Schutz vor Gewalt. Im November 2019 beschrieb der Leiter der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Michael O’Flaherty, das EU-Hotspot-System in Griechenland als „das mit Abstand besorgniserregendste Grundrechteproblem in der gesamten Europäischen Union“.

Unklare Zuständigkeiten in den Hotspots

Catharina Ziebritzki vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und Robert Nestler vom Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle haben die Verwaltung der EU-Hotspots untersucht. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure – von EU-Agenturen sowie nationalen und lokalen Behörden – nicht vollständig gesetzlich festgelegt und in der Praxis völlig unklar sind.

Wenn die Zuständigkeiten nicht eindeutig geregelt sind, kann auch niemand vor Gericht für die Rechtsverletzungen juristisch zur Verantwortung gezogen werden. „Eindeutige Zuständigkeiten für das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen sowie effektiver Rechtsschutz sind aber Grundvoraussetzung für jegliche Form der Vorprüfung eines Asylantrags, und das gilt auch an der EU-Außengrenze“, so Catharina Ziebritzki. Andernfalls gehe die Verlagerung der Asylantragstellung in abgelegene Grenzregionen fast zwangsläufig mit Grundrechtsverletzungen einher.

Rechtliche Missstände in Ankerzentren

Einige dieser systemischen Schwächen, lassen sich auch bei den sogenannten Ankerzentren in Deutschland feststellen, die seit Herbst 2018 vor allem in Bayern eingerichtet wurden. Das ist das Fazit einer weiteren Studie, die Tim Rohmann vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München und Miriam Schader vom Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen veröffentlicht haben. Wie ihre Analysen ergaben, sind auch in den Ankerzentren die Rechte der Asylsuchenden eingeschränkt.

So ist im Gesetz vorgesehen, dass Asylsuchende ohne Kinder bis zu 18 Monate in den Zentren bleiben; zuvor waren es maximal sechs Monate in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung. Anfangs durften sie in dieser Zeit keine bezahlte Arbeit aufnehmen, was im Widerspruch zur EU-Aufnahmerichtlinie stand, die vorschreibt, spätestens neun Monate nach der Stellung des Asylantrags Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren. Diese Regel wurde im August 2019 im deutschen Asylgesetz angeglichen. Nach Erkenntnissen der Studie ist zudem nicht hinreichend gewährleistet, dass die Betroffenen einen Rechtsbeistand und eine Asylverfahrensberatung erhalten - wie im Grundgesetz und im Europarecht verankert.

Standards einzuhalten, könnte die Effizienz steigern

Die Studie zieht darüber hinaus in Zweifel, dass das ursprüngliche Ziel, Asylverfahren in den Ankerzentren effizienter zu gestalten, allein durch schnelle Verfahren tatsächlich erreicht wird. „Die Wahrung grund- und menschenrechtlicher Standards ist kein Hindernis, sondern Voraussetzung für rechtmäßige Entscheidungen und die Effizienz des deutschen Asylsystems.“, sagt Tim Rohmann vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München. So haben andere Studien gezeigt, dass die Asylverfahrensberatung maßgeblich dazu beiträgt, dass die Betroffenen das Verfahren insgesamt besser verstehen und akzeptieren, was zu einer Steigerung der Effizienz führt.

Die Erkenntnisse aus dem sozialwissenschaftlichen Teil der Studie stellen ebenfalls das Konzept der Ankerzentren infrage. Die Menschen in den Ankerzentren leben abgeschottet von der Außenwelt, zugleich haben sie in den Massenunterkünften keinerlei Privatsphäre. Durch den schlechten Zugang zu Schule und Ausbildung, zu Deutschkursen und Erwerbstätigkeit sind sie in vielen Fällen zum Nichtstun gezwungen. „Eine Vorbereitung auf das Leben in Deutschland ist für die Menschen in den Ankerzentren kaum möglich“, bilanziert Miriam Schader vom Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen. Insbesondere für bereits traumatisierte Menschen sei eine Isolation bei gleichzeitig fehlenden Rückzugsräumen in Unterkünften wie den Ankerzentren schwer auszuhalten und könne die psychische Gesundheit angreifen. So sprechen sowohl integrationspolitische als auch juristische Argumente gegen das Konzept der Ankerzentren.

Eva Völker


Das Projekt

Die 2017 von der Max-Planck-Gesellschaft ins Leben gerufene Wissenschaftsinitiative Migration führte erstmals Forschende aus sechs Max-Planck-Instituten in Berlin, Göttingen, Halle, Heidelberg, München und Rostock zusammen. Der interdisziplinäre Forschungsverbund, der in diesem Jahr seine Ergebnisse vorlegt, untersuchte die Faktoren, die Migration, Integration und Exklusion beeinflussen, aus der Perspektive der Anthropologie, Demografie, Epidemiologie, Ethnologie, Geschichtswissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie und Wirtschaftswissenschaft. Vier Projekte daraus stelln wir exemplarisch vor. Sie zeigen die migrationspolitischen Herausforderungen auf, die seit Angela Merkels „Wir schaffen das" von 2015 auf unterschiedlichen Ebenen – von der europäischen bis zur lokalen – bestehen.

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