Völkerrecht in Zeiten von Corona

Juristen vom MPI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht untersuchen die Rolle der WHO zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Sie ist ein zentraler internationaler Akteur in der Corona-Krise: die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Sitz in Genf. In ihrem Beitrag zur Rolle des Völkerrechts im Umgang mit der SARS-CoV-2-Pandemie nehmen Forscher am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg die zunehmend in Kritik geratene Gesundheitsbehörde der Vereinten Nationen in den Blick: Wie wirksam sind die Internationalen Gesundheitsvorschriften, das Hauptinstrument der WHO, um die globale Verbreitung von Krankheiten einzudämmen? Auch zu aktuellen politischen Kontroversen positionieren sich die Wissenschaftler aus Heidelberg.

Im Kampf gegen das SARS-CoV-2-Virus und dessen wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Folgen treten momentan vor allem Nationalstaaten als die zentralen handelnden Akteure auf. Sie treffen  weitreichende Maßnahmen – von Veranstaltungsverboten und  Regelungen im Arbeits- und Wirtschaftsrecht bis hin zu Ausgangs- und Kontaktsperren. Angesichts der vielschichtigen und globalen Gestalt der Pandemie lohnt es sich jedoch, auch einen Blick auf Institutionen und Regelungen auf internationaler Ebene zu werfen, die in der aktuellen Krise relevant sind. 

Armin von Bogdandy, Direktor, und Pedro Villarreal, Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, haben einen ersten Überblick erarbeitet und sich dabei unter anderem mit der Frage beschäftigt, welche Rolle das Völkerrecht im Umgang mit der SARS-CoV-2-Pandemie spielt. Die relevanten Rechtsgebiete sind so vielgestaltig wie die Pandemie und ihre Folgen: Mit dem internationalen Gesundheitsrecht, den Menschenrechten, dem internationalen Handelsrecht, dem Feld von Frieden und Sicherheit und der Entwicklungsfinanzierung decken die Autoren in ihrer Studie ein breites Spektrum völkerrechtlicher Regelungsbereiche ab.

Im Zentrum ihres Beitrags, der vorab als Open-Access-Publikation in der MPIL Research Paper Series veröffentlicht  wurde, steht der zentrale Akteur in der internationalen Gesundheitspolitik: die Weltgesundheitsorganisation (WHO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Ihr Hauptinstrument zur Eindämmung der globalen Verbreitung von Krankheiten, die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), ist für die 194 Mitgliedstaaten der WHO sowie für Liechtenstein und den Vatikanstaaat rechtlich bindend. Es wurde 1951 erstmals beschlossen und ist in seiner aktuellen Form seit 2007 in Kraft. 

WHO in der Kritik

Mit Blick auf ihre Relevanz in der Corona-Krise untersuchen die Autoren unter anderem zahlreiche Regelungsbereiche, die von den IGV abgedeckt werden. So schaffen sie einen Überblick über die rechtliche Lage und zeigen, wie umfassend die Regelungen in der aktuellen Situation greifen. Dabei ordnen sie auch aktuelle politische Kontroversen ein, wie beispielsweise die von den USA gegen China erhobenen Vorwürfe, das Land habe sich nicht an die laut IGV vorgeschriebene Pflicht gehalten, die neue Krankheit unverzüglich nach Bekanntwerden der WHO zu melden. In Bezug auf diesen konkreten Fall zeigen die Autoren auf, dass die WHO durch die IGV mit der Möglichkeit ausgestattet ist, die Richtigkeit solcher Anschuldigungen zu überprüfen. Sie kann sich in einem solchen Fall nicht nur auf offizielle staatliche Mitteilungen beziehen, sondern auch andere Informationen, beispielsweise journalistische Berichte, berücksichtigen. Die WHO könnte im konkreten Fall die von staatlicher Seite übermittelten Daten mit solchen anderen Berichten abgleichen und bei eventuellen Ungereimtheiten die chinesische Regierung um Klarstellung bitten, so von Bodgandy und Villarreal. Dieses und weitere Beispiele zeigen, dass die WHO-Berichterstattungsnormen für Krankheiten auch in der internationalen Politik eine nicht unerhebliche Rolle spielen. 

Aktuell sind die WHO und ihre IGV der Kritik ausgesetzt, sie seien angesichts der Coronavirus-Pandemie nicht wirksam genug. Auch die beiden Heidelberger Juristen sprechen Probleme an: Ohne von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Informationen sei die WHO weitgehend „blind“ und die Ahndung von Normverstößen mitunter schwierig. Trotz aller Kritik betonen die Wissenschaftler jedoch, die WHO biete den Mitgliedstaaten wichtige technische Unterstützung, indem sie als übergeordnete Koordinatorin in der Krise fungiere und durch Empfehlungen Orientierung gebe. Zudem heben sie das Verdienst der Internationalen Gesundheitsvorschriften hervor: Die IGV seien ein umfangreiches, durch „Best-Practice-Beispiele“ und viele Jahrzehnte der Erfahrung mit Krankheitsausbrüchen gewachsenes Regelwerk. Trotz des mitunter abweichenden Verhaltens der Mitgliedstaaten setzten sie weiterhin den Maßstab für den Umgang der Staaten mit sich ausbreitenden Krankheiten und bildeten den internationalen Konsens über den Umgang mit Pandemien ab. Dies sei, so die Einschätzung der Autoren, in der gegenwärtigen Situation kein unbedeutender Beitrag.

Der Beitrag von Armin von Bogdandy und Pedro Villarreal „International Law on Pandemic Response: A First Stocktaking in Light of the Coronavirus Crisis“ wurde im Rahmen der frei zugänglichen MPIL Research Paper Series vorabpubliziert und ist hier abrufbar.

Pedro Villarreal hat außerdem einen einem zweiteiligen Blogpost zum Thema verfasst: “Can They Really Do That?” States’ Obligations Under the International Health Regulations in Light of COVID-19“ wurde auf dem rechtswissenschaftlichen Blog Opinio Juris veröffentlicht und ist hier und hier online verfügbar.

TK/PM

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