Forschungsbericht 2019 - Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung

Intimität ohne Privatsphäre – das Leben wohnungsloser Menschen in Deutschland

Autoren
Schneider, Luisa T.
Abteilungen
Abteilung ‚Recht & Ethnologie‘
Zusammenfassung
Immer mehr Menschen werden wohnungslos und sind auf staatliche Hilfe angewiesen. Es ist notwendig, menschliche Grundrechte in die Entwicklung eines auf diese Situation zugeschnittenen Hilfesystems einzubeziehen. Denn die ethnografische Forschung mit Betroffenen zeigt, dass die Grundrechte auf Privatsphäre und Intimität an mietrechtlich abgesicherten Wohnraum geknüpft sind und schutzbedürftige Wohnungslose diese Rechte nicht vollständig genießen können. Diese Erkenntnisse unterstützen dabei, die Achtung der Grundrechte sicherzustellen und das Hilfesystem effektiv zu gestalten.

Was würde es für Ihr Leben bedeuten, wenn Sie Ihre Wohnung verlören? Dieses Szenario, das für immer mehr Menschen aus allen soziokulturellen und ökonomischen Hintergründen Wirklichkeit wird, ist der Ausganspunkt meiner Grundlagenforschung.

Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot stellen ganz Europa vor Herausforderungen. In Deutschland hat sich laut Schätzungen die Zahl wohnungsloser Menschen in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Tendenz steigend.

Auf der Grundlage teilnehmender Beobachtungen mit wohnungslosen Menschen in Leipzig und einer Rechts- und Politikanalyse ist es mir gelungen, ein grundlegendes Problem unserer Zeit aufzudecken: Während immer mehr Menschen keine Wohnung haben, sind zahlreiche Grund- und Menschenrechte an mietrechtlich abgesicherten Wohnraum geknüpft.

Diese Problematik untersuche ich anhand der Grundrechte auf Privatsphäre und Intimität. Privatsphäre umfasst Häuslichkeit, Familie und Privatleben; Intimität unter anderem das innere, emotionale und sexuelle Leben. Diese Rechte setzen voraus, dass privater und öffentlicher Raum durch die Wände eines Zuhauses getrennt sind. Diese Aufteilung resultiert aus der historisch gewachsenen Trennung von Arbeitsplatz und Wohnung und spiegelt sich nun in allen Rechtsgebieten wider. Eine Wohnung wird somit zur Bedingung der Erfüllung wesentlicher Bedürfnisse wie Liebesbeziehungen, Familie oder Elternschaft. In Zeiten der Corona-Pandemie wird dies noch deutlicher. Nicht nur können wohnungslose Menschen Maßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen, physische Distanzierung oder das „Zuhausebleiben“ nicht einhalten, auch das Kontaktverbot, das es nur Haushaltsmitgliedern erlaubt, zusammenzubleiben, zwingt wohnungslose Paare und Familien auseinander. Was passiert also, wenn Menschen kein eigenes Zuhause haben, keine Wände, um die Bedingungen zu schaffen, unter denen Intimität gelebt werden kann?

Wissenschaftler weisen auf die Dringlichkeit von Forschungen mit Betroffenen hin. Auch die Themen Intimität und Liebe sind, wie Rayburn und Corzine [1] betonen, in der Literatur nicht ausreichend berücksichtigt. Da oft in Einrichtungen geforscht wird – also in Notschlafstellen sowie Tageseinrichtungen der Wohnungslosenhilfe (Suppenküchen, Tagestreffs usw.) –, entsteht ein verzerrtes Bild.

Eine Voraussetzung für teilnehmende Beobachtungen bei wohnungslosen Menschen ist langfristige Beziehungsarbeit. Im Laufe eines Jahres habe ich Kontakt zu über 300 Betroffenen aufgebaut. Viele sind aus dem Hilfesystem ausgestiegen oder sie haben es nie in Anspruch genommen und ihre Schicksale sind darum bisher nicht bekannt. Langfristige ethnografische Forschung erlaubt uns zu verstehen, wie sich das Leben von Betroffenen entfaltet, und aufzudecken, wo Recht, Hilfesystem und die gelebte Erfahrung Betroffener in Konflikt geraten.

Im Fokus steht zudem der rechtliche und politische Rahmen. Durch den Kontakt zu Trägern und Dienstleistern in Leipzig wird herausgearbeitet, wie dieser umgesetzt wird. Die Leipziger Fallstudie untersucht die Dynamik zwischen den Verpflichtungen des Staates gegenüber grundlegenden Menschenrechten und schutzbedürftigen Gruppen, die diese Rechte nicht vollständig genießen können.

Im Ergebnis zeigt sich, dass Prävention von Wohnungslosigkeit aufgrund von Datenschutz und persönlicher Autonomie nur eingeschränkt möglich ist. Betroffene müssen aktiv Hilfe suchen. Oft passiert das erst, wenn es bereits zu spät ist.

Anders als Länder wie Finnland, die Wohnen als Grundrecht verstehen und Wohnungen bedingungslos zur Verfügung stellen, arbeitet Deutschland nach einem Stufenmodell. Betroffene durchlaufen verschiedene Phasen vorübergehender Unterbringung. Sie erhalten soziale Unterstützung und sind verpflichtet, ihren Problemen aktiv entgegenzuwirken. Die Anforderungen einer Stufe müssen erfüllt werden, um auf die nächste zu gelangen. Eine mietrechtlich abgesicherte Wohnung ist das Ziel. Jedoch schaffen viele den Stufenwechsel nicht und bleiben hilfsbedürftig. Dies betrifft auch Menschen, die aufgrund ihres Alters oder durch eingeschränkte Gesundheit nicht alleine leben können, sowie Flüchtlinge.

Dienstleistende und wohnungslose Menschen setzen unterschiedliche Prioritäten. Während Letztere rechtlich Intimität nicht leben können, ist dies aber ihr elementarstes Bedürfnis. Die Stadt Leipzig bietet nach Geschlechtern getrennte Übernachtungshäuser. Für viele Betroffene ist das Zuhause jedoch in geliebten Menschen verortet. Sie sind nicht bereit, sich für ein Dach über dem Kopf zu trennen und bleiben auf der Straße. Hier akkumulieren sie Schulden, zum Beispiel durch Schwarzfahren, die dann zu Ersatzfreiheitsstrafen führen. Nach Haftentlassung kann es bei der Genehmigung von Mitteln zu Verzögerung kommen, was wiederum zu Beschaffungstaten führt, die dann erneute Haftstrafen bedingen.

Der Fokus der hier vorgestellten Forschung liegt nicht auf den Einrichtungen, sondern auf der Begleitung der Menschen durch die verschiedenen Stadien der Wohnungslosigkeit. Hierdurch werden Kausalzusammenhänge sichtbar, die durch einen institutionellen Fokus nicht erschlossen werden können.

Für viele Menschen wird die Wohnungslosigkeit ebenso zur Konstante wie die Abhängigkeit vom Hilfesystem. Betroffene durchlaufen verschiedene Stadien der Wohnungslosigkeit, schaffen den Ausstieg jedoch nur selten. Dies hat dramatische Auswirkungen auf Eigenverantwortung und Fürsorge, durch die sich Menschen und Institutionen formen. Während Familie und soziale Bindungen diverser und unstetiger werden, und das Leben wohnungsloser Menschen von fehlender Intimität und instabilen Beziehungen geprägt ist, wird der Staat mit seinen Vertretern zum Anker. Hier zeigen sich Verschiebungen im Gesellschaftsvertrag, die bisher nur unzureichend verstanden wurden.

Die Verbindung von Recht und Ethnologie in meiner Arbeit zeigt die Spannung zwischen Gesetzesvorgaben, bestehenden Systemen und deren Auswirkungen und nimmt dabei grundlegende Fragestellungen der Abteilung ‚Recht & Ethnologie‘ auf. Diese erschließt das Verhältnis von Staatsrecht, Gewohnheitsrecht und dem „Recht der Straße“ sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Rechts und des staatlichen Schutzversprechens.

In der Zusammenarbeit mit Forschenden verschiedenster Disziplinen sowie mit Akteuren und Politikern thematisieren wir Wohnungslosigkeit in Wissenschaft und Gesellschaft und entwickeln auf der Grundlage der empirisch gewonnenen Erkenntnisse Maßnahmen und Strategien zur Sicherung von Grundrechten in der Wohnungslosigkeit [2].

Literaturhinweise

Rayburn, R. L.; Corzine, J.

Your shelter or mine? Romantic relationships among the homeless
Deviant Behavior 31 (8), 756–774 (2010)

Schneider, L.

Luisa Schneider über die Privatsphäre von Obdachlosen. Spot On – Three Minutes of Anthropology, deutsch (Hg. Schwendtner, S.)

Max Planck Institute for Social Anthropology, Halle/Saale (2019)

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