Forschungsfreiheit – eine unendliche Geschichte

17. September 2019

Die akademische Freiheit, wie wir sie heute kennen, fußt ganz wesentlich auf ihrer Ausgestaltung in Deutschland im 19. Jahrhundert. Damals konnten nicht nur die Professoren eigenständig über ihre Themen entscheiden, sondern auch die Studierenden waren aus heutiger Sicht erstaunlich frei. Lorraine Daston vom Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte in Berlin hat sich mit der Entwicklung der Wissenschaftsfreiheit und ihren Grenzen befasst.

Text: Lorraine Daston

Drei Fakten sollte man bedenken, wann immer man sich mit der akademischen Freiheit auseinandersetzt – sei es als Ideal oder als gelebte Praxis. Erstens gab und gibt es, aus der historischen Langzeit- und der interkulturellen Perspektive betrachtet, relativ wenige Gesellschaften, in denen die Suche nach Erkenntnis um ihrer selbst willen als eigener Wert anerkannt ist oder als eine Tätigkeit, die nachhaltige Unterstützung verdient. Und in den seltenen Fällen, in denen Gesellschaften solche normativen, insti­tutionellen und finanziellen Verpflichtungen eingegangen sind, haben sie der uneingeschränkten Neugierde Grenzen gesetzt. In der mittelalterlichen europäischen Universität beriefen sich diese Einschränkungen auf die religiöse Lehrmeinung (wie 1277 in Paris, als bestimmte aristotelische Lehren wie die Ewigkeit der Welt verurteilt wurden). Viele moderne Gesellschaften ziehen die Grenze bei Experimenten an Menschen (und zunehmend auch an einigen Tierarten), wenn sie extreme Schmerzen verursachen oder Leib und Leben gefährden können. Forderungen nach Einschränkungen können auch aus der Forschungsgemeinschaft selbst kommen, wie im Falle des jüngsten Plädoyers führender Genetiker, die ein befristetes Moratorium für die Genom-Editierung menschlicher Keimzellen und Embryonen fordern. Die akademische Freiheit ist sowohl ein seltenes als auch ein eingeschränktes Gut.   

Ökonomen weigerten sich, Statistiken zu frisieren 

Zweitens variieren sowohl die Bedeutung der akademischen Freiheit als auch ihre Rechtfertigung nicht nur abhängig von Zeit und Ort, sondern auch zur gleichen Zeit und am selben Ort. Es hängt sehr stark davon ab, wovon die akademische Freiheit nach Ansicht ihrer Befürworter in einem bestimmten Kontext am stärksten bedroht ist. Selbst wenn wir uns auf die Gegenwart und auf Gesellschaften mit annähernd gleichartigen akademischen Einrichtungen beschränken, gibt es in dieser Frage erhebliche Unterschiede. So protestieren derzeit viele indische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gegen hinduistische Aktivisten, die mit Zensur, Gerichtsverfahren und Gewaltdrohungen gegen Historiker vorgehen, weil diese mit archäologischen Funden belegen, dass Hindus in der Vergangenheit Rindfleisch verzehrt haben, oder weil sie die (unter anderem von Premier­minister Narendra Modi erhobene) Behauptung anfechten, wonach es bereits in vedischen Zeiten in Indien Genforschung und Flugzeuge gab. In diesem Zusammenhang gefährdet ein religiöser Extremismus, gepaart mit Chauvinismus, konkret und eindeutig die akademische Freiheit.

In Argentinien wiederum verloren Ökonomen und Statistiker ihren Arbeitsplatz, weil sie sich weigerten, offizielle Inflationsstatistiken zu frisieren, um den rosigen Wahlprognosen der Regierungspartei zu entsprechen, und sie riskierten Strafzahlungen, wenn sie darauf bestanden, exakte Daten in wissenschaftlichen Zeitschriften zu veröffentlichen. Für diese Wissenschaftler war die korrupte Regierung der erklärte Feind. In den Vereinigten Staaten sind die Meinungen geteilt, ob die akademische Freiheit am ehesten durch Moralismus und politische Korrektheit gefährdet ist (in diesem Fall wäre eine radikal-freiheitliche Argumentation die effektivste Abwehr), durch die demonstrative Ignoranz einer streitsüchtigen Regierung (am besten zu kontern mit einem öffentlichen Appell an die Bürger, wahrheitsgetreue Informationen über den Klimawandel und über Impfstoffe einzufordern) oder durch eine ausufernde Kommerzialisierung (einzuschränken durch eine Verschärfung universitärer Vorschriften und strengere fachliche Standards, insbesondere in der Biomedizin und der Informatik). Die akademische Freiheit besitzt die Eigenschaften eines Chamäleons, sie nimmt die Farbe ihrer Umgebung an.

Forschung ist fast nie unabhängig

Drittens gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Unabhängigkeit und Autonomie, der in den Debatten über die akademische Freiheit oft übersehen wird. Forschung, insbesondere, aber nicht ausschließlich in den modernen empirischen Wissenschaften, ist fast nie unabhängig. Wissenschaftler sind (und bleiben) auf die Förderung von Religionsgemeinschaften, Regierungen, Universitäten, Industriepartnern und privaten Gönnern und vor allem auf die Unterstützung der Kultur im Allgemeinen angewiesen, damit sie forschen können – sei es in der Bibliothek, im Labor oder im Feld. Diese Unterstützung ist sowohl finanzieller als auch moralischer Art. Der finanzielle Teil ist offensichtlich, vor allem in Zeiten enorm teurer Messanlagen wie des Large Hadron Collider in Genf oder des European Southern Observatory in der chilenischen Wüste. Die moralische Unterstützung ist aber sogar noch wichtiger: Wenn eine Gesellschaft die freie erkenntnisgetriebene Forschung nicht als intrinsischen Wert anerkennt, werden ihre besten und klügsten Mitglieder kaum die Motivation haben, ihre Begabung und ihre Energie einer solch anspruchsvollen, unsicheren und vergleichsweise schlecht bezahlten Beschäftigung zu widmen. In diesem Sinne sind auch die wenigen Forscher abhängig, die ihre Arbeit aus dem eigenen Vermögen finanzieren.

Allerdings bedeutet diese Abhängigkeit nicht zwingend einen Mangel an Autonomie, in diesem Zusammenhang definiert als die Freiheit einer akademischen Gemeinschaft, über die Zugehörigkeit, die Governance und vor allem über die Qualität von Wissenschaft und Forschung zu entscheiden. Autonomie im Sinne von Selbstverwaltung kann sich auf den Einzelnen beziehen (zum Beispiel bei der Wahl seines Forschungsthemas), aber der Schwerpunkt liegt auf institutionellen Aspekten. Von der libertas scholastica der mittelalter­lichen Universität bis zu der im Jahr 2004 vom Zusammenschluss der University of California veröffentlichten Erklärung „Academic Freedom and the Research University“ zieht sich das Ideal der wissenschaftlichen Autonomie als Selbstverwaltung – auch wenn es oft von den herrschenden Regimen verletzt wurde – wie ein roter Faden durch die lange und labyrinthische Geschichte der akademischen Freiheit.

Die modernen Ideale und die Praxis der akademischen Freiheit sind nach wie vor von Einschränkungen, Vielfalt und Autonomie geprägt, insbesondere global betrachtet. Dennoch haben bestimmte Konzepte, wie die akademische Freiheit artikuliert, umgesetzt und verteidigt wurde, einen weitreichenden und dauerhaften Einfluss ausgeübt, wohl keines mehr als das der deutschen Universität im 19. Jahrhundert. Das deutsche Modell hat zweifellos dadurch an Bedeutung gewonnen, dass in fast jeder geplanten und realisierten Version der deutschen Verfassung seit der Paulskirchenerklärung von 1849 bis heute eine gewisse Garantie für künstlerische und wissenschaftliche Freiheit enthalten ist und sie im derzeit geltenden Grundgesetz (mit einer ausdrück­lichen Einschränkung) in Artikel 5, Abschnitt 3 verankert ist: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Studierende konnten einfach die Uni wechseln

Der Ruhm der deutschen Universitäten, der im späten 19. Jahrhundert Studenten aus vielen Ländern anzog, stärkte das Prestige des deutschen Modells akademischer Freiheit zudem so sehr, dass es ausländischen Absolventen aus Berlin, Leipzig, Heidelberg und anderswo möglich wurde, nach der Rückkehr in ihre Heimatländer für ähnliche Freiheiten zu kämpfen. So waren in dem Komitee der American Association of University Professors, das 1915 die erste Erklärung der Vereinigten Staaten zur akademischen Freiheit verfasste, fast die Hälfte der Mitglieder Absolventen deutscher Universitäten.

Da das deutsche Modell der akademischen Freiheit eng mit der Hum­boldt’schen Universität in Verbindung gebracht wird, insbesondere mit dem Anspruch, Lehre und Forschung zu verbinden, gelten Wilhelm von Humboldts Aussagen zur akademischen Freiheit oft als Kristallisationskern dieses Ideals, obwohl seine fragmentarischen Schriften zu diesem Thema erst lange nach seinem Tod veröffentlicht wurden und daher in der Praxis kaum eine Rolle spielten. Repräsentativer dafür, wie diese Ideale an deutschen Universitäten im späten 19. Jahrhundert tatsächlich verwirklicht wurden, ist Hermann von Helmholtz’ Antrittsvorlesung als Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin aus dem Jahr 1877 mit dem Titel „Über die akademische Freiheit der deutschen Universitäten“.

Helmholtz, dessen weltweite Reputation als Physiologe und Physiker ihm die Autorität verlieh, für die gesamte deutsche Wissenschaft zu sprechen, skizzierte eine Vision, die sicherlich weit entfernt war von der libertas scholastica der mittelalterlichen Universitäten, die aber in wichtigen Punkten auch von den Auffassungen von akademischer Freiheit im späten 20. und frühen 21. Jahrhundert abweicht. Die libertas scholastica legte in erster Linie rechtliche Privilegien für die Angehörigen der Universität fest, sowohl für Studierende als auch für Lehrende: etwa das Recht, vor Sondergerichten zu prozessieren, akademische Auseinandersetzungen zu entscheiden, frei von einer Universität zur nächsten zu wechseln, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten und sogar laute Nachbarn zum Wegziehen zu zwingen, wenn sie Ruhe und Frieden eines Professors störten. Die heutige Auffassung von akademischer Freiheit konzentriert sich fast ausschließlich auf das Recht der Professoren, zu lehren und zu forschen, was immer sie (oder ihre jeweilige fachspezifische Community) für notwendig halten, um den Erkenntnis­gewinn zu fördern, auch kontroverse Themen, und sie befasst sich selten mit den Rechten der Studierenden. Im Gegensatz dazu hat Helmholtz die Freiheit von Studenten und Dozenten in fast gleichem Maße bekräftigt: die Lern- ebenso wie die Lehrfreiheit.

Viele der heute an europäischen, nordamerikanischen und asiatischen Universitäten Studierenden, die mit immer strengeren und anspruchsvolleren Vorgaben in den Lehrplänen konfrontiert sind, wären von Helmholtz’ Verständnis der Lernfreiheit überrascht. Abgesehen von dem Fall, dass Studenten eine Karriere in einem bestimmten Bereich wie Recht oder Medizin anstrebten und daher bestimmten Anforderungen genügen und offizielle Prüfungen ablegen mussten, war es den Hochschülern vollkommen freigestellt, die Vorlesungen zu besuchen, die ihnen zusagten – oder auch überhaupt keine, wie Helmholtz erklärte: „Ja es bleibt den Studirenden die Möglichkeit offen, daneben einen beliebig grossen Theil ihrer Belehrung in Büchern zu suchen; es ist sogar höchst wünschenswerth, dass die Werke der grossen Männer vergangener Zeit einen wesentlichen Theil des Studium ausmachen.“

Mehr Freiheit als die Parlamentarier

Darüber hinaus durften die Studenten frei zwischen allen deutschsprachigen Universitäten wechseln. Das war zugegebenermaßen eine Einschränkung, verglichen mit den lateinisch gebildeten Studenten im Mittelalter, die, wenn sie wollten, von Paris nach Bologna, Oxford und Prag reisen konnten, ermöglichte aber im Vergleich zu den heutigen Bestimmungen immer noch eine enorme Mobilität. Zum Erstaunen der ausländischen Besucher, die sich nicht vorstellen konnten, wie man „junge Männer sich selbst überlassen konnte, ohne den größten Schaden anzurichten“ – wie Helmholtz anmerkt –, stand es den Studenten auch frei, sich außerhalb der Universität zu benehmen, wie sie wollten, abgesehen von eindeutigen kriminellen Aktivitäten. 

Es war dieses Training in Selbstverantwortlichkeit, das Helmholtz als einen der größten Erträge der Universität für die Gesellschaft hervorhob, die diese Gepflogenheit unterstützte: Studenten, die eine solche Charakterprüfung bestanden hatten, würden in der Lage sein, selbst zu denken. Dieser Aspekt des deutschen Modells der akademischen Freiheit war auch der schwierigste, wenn es um den Export insbesondere in englischsprachige Länder ging, in denen entweder ein College-Modell studentischen Lebens vorherrschte (Großbritannien) oder moralischer und religiöser Unterricht zum Selbstverständnis gehörte ebenso wie die Doktrin in loco parentis, also eine Stellvertreterrolle der Universität für die Eltern (USA).

Helmholtz’ Vorstellung von der Freiheit der Lehre hingegen liest sich vertrauter. Trotz ihrer Bezeichnung war die Freiheit der Lehre bereits zur Freiheit der Forschung geworden. Die Auswahl der Hochschullehrer sollte sich vor allem an deren Fähigkeit orientieren, die Wissenschaft in ihren Fachgebieten voranzutreiben, und nicht an ihrer pädagogischen Begabung (ein weiterer Aspekt der deutschen Uni­versität, der ausländische Besucher in Erstaunen versetzte). Im Gegensatz zu der begrenzten politischen Freiheit, die selbst für Parlamentarier damals galt, kannte die Freiheit des deutschen Professors keine Grenzen. Er konnte auch die extremsten Formen des Materialismus oder der darwinistischen Evolutionstheorie oder die kompromissloseste Rechtfertigung der päpstlichen Unfehlbarkeit erörtern – solange er eine kon­troverse wissenschaftliche Frage auf wissenschaftliche Weise behandelte.

Helmholtz räumte ein, dass solche unbegrenzten Meinungsverschiedenheiten zwischen den Professoren zu einer Spaltung innerhalb der Fakultäten führen könnten, dachte aber, dass das letztendlich dazu führen würde, mehr und nicht weniger Studenten anzuziehen. Auf jeden Fall galt ihm ein gewisses Maß an internem Streit unter den Professoren als gesundes Korrektiv zu dogmatischen Tendenzen und zu wissenschaftlicher Sektiererei. Was Helmholtz nicht versprach, war eine dauerhafte Annäherung wissenschaftlicher Ansichten an eine einzige Wahrheit, geschweige denn an eine nützliche Wahrheit. Seine Verteidigung der akademischen Freiheit als „freie Überzeugung“ des Professors und nicht als dogmatische Loyalität hatte einen unverkennbaren protestantischen Anklang: „In ihrem innersten Herzen haben sie [unsre Altvorderen] das Vertrauen nicht fallen lassen, dass die Freiheit allein die Missgriffe der Freiheit und das reifere Wissen die Irrthümer des unreiferen [be]heben könne. Derselbe Sinn, welcher das Joch der römischen Kirche abwarf, hat auch die deutschen Universitäten organisirt.“

Bei aller Inspiration durch das deutsche Modell akademischer Freiheit wurden beim Import in andere Länder die jeweiligen Varianten immer an die lokalen Gegebenheiten angepasst. Cambridge und Oxford, die Johns Hopkins University und die University of Chicago – sie alle haben das Hauptseminar und den Doktortitel als Qualifikation für un­abhängige wissenschaftliche Leistung übernommen, aber nie den moralischen Auftrag, das College-Leben oder die In- loco-parentis-Verantwortlichkeit ganz aufgegeben, zumindest nicht im Grundstudium. Frankreich gelang es, viele der deutschen Innovationen auf sein eigenes spezifisches System von Universitäten und Grandes Écoles zu übertragen, indem es einfach einige weitere hinzufügte (beispielsweise die École pratique des hautes études), um neue Forschungsanforderungen einzubeziehen.

Die Kommerzialisierung ändert das Ideal erneut

Noch bedeutsamer ist, dass sich jedes lokale Ideal der akademischen Freiheit gegen einen anderen Widersacher richtete: in der französischen Troisième République gegen die strenge katholische Lehre; im Gilded Age Ende des 19. Jahrhunderts in den USA gegen die Millionärskapitalisten, die in den Gremien privater Universitäten saßen, und gegen die Gesetzgebung der Bundesstaaten, die mit scharfem Blick die Haushalte der öffentlichen Universitäten überwachten. In Ländern, die eine Garantie der akademischen Freiheit in ihre Gesetze oder Verfassungen aufnahmen, haben Juristen und Richter das Ideal in der Praxis weiter modifiziert und seine Grenzen klarer gezogen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass diese verschiedenen Varianten der akademischen Freiheit mit einer Vielzahl von Argumenten verteidigt werden, die von Nützlichkeitserwägungen (auf lange Sicht erzeugt die akademische Freiheit einen nutzbaren Gegenwert für die Gesellschaft, sei es in Form gut informierter Bürger, lebensrettender wissenschaftlicher Durchbrüche oder lukrativer Technologien) bis hin zu ethischen Begründungen reichen (die akademische Freiheit fördert „die Kultur der Unabhängigkeit, die wir brauchen, um unser Leben so zu führen, wie wir sollten“ – so der US-amerikanische Rechtsphilosoph Ronald Dworkin).

Bei der deutlich zunehmenden staatlichen Regulierung, der Kommerzialisierung und der großen Zahl der Forscher weltweit gibt es allen Grund zur Annahme, dass die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts neue Varianten und Argumente für die akademische Freiheit sowie neue, dem Zeitgeist entsprechende Einschränkungen mit sich bringen werden. Der unfertige, adaptive und suchende Charakter der akademischen Freiheit steht in Einklang mit dem, was Wilhelm von Humboldt auch als grundlegenden Wert der wissenschaftlichen Forschung für fortschrittliche Gesellschaften ansah: „[B]ei der inneren Organisation der höheren wissenschaftlichen Anstalten [beruht] Alles darauf […], das Princip zu erhalten, die Wissenschaft als etwas noch nicht ganz Gefundenes und nie ganz Aufzufindendes zu betrachten, und unablässig sie als solche zu suchen.“   

Auf den Punkt gebracht

  • Der akademischen Freiheit sind immer Grenzen gesetzt etwa durch religiöse oder rechtliche Grundsätze. Aktuell wird sie weltweit aber auch durch religiösen Extremismus, neue Ideologien, Ignoranz und Kommerzialisierung eingeschränkt.

  • Wissenschaft braucht zudem die finanzielle Unterstützung und den moralischen Rückhalt von Staat und Gesellschaft.

  • Das deutsche Modell akademischer Freiheit, das im 19. Jahrhundert von Wilhelm von Humboldt geprägt wurde, verbreitete sich in zahlreichen Ländern, wenn auch in abgewandelter Form.

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