Mehr Urlaubstage für Promovierende mit Fördervertrag

Der Verwaltungsrat der Max-Planck-Gesellschaft beschließt den Urlaubsanspruch auf 30 Tage zu erhöhen

22. März 2019

Auf seiner Sitzung am 21. März 2019 hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Zahl der Urlaubstage für Promovierende mit Fördervertrag anzuheben. Sie erhalten nun ebenso viele Tage wie Tarifangestellte: sprich 30 Urlaubstage. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019 für alle laufenden und künftigen Verträge.

Damit geht die Max-Planck-Gesellschaft deutlich über den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen für Promovierende hinaus. „Die Erhöhung des Urlaubsanspruchs war ein wichtiges Anliegen der Doktorandinnen und Doktoranden und wurde in den vergangenen Jahren verstärkt von deren gewählten Vertretungen eingefordert“, sagt der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft Martin Stratmann. „Nachdem der Zuwendungsgeber im November 2018 grünes Licht gab, ist die nun erfolgende Umsetzung ein wichtiger Schritt für mehr Chancengerechtigkeit sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für unsere Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler.“

Zudem verabschiedete der Verwaltungsrat eine Regelung, die es ermöglicht, nicht genommenen Urlaub bis zum 31.12. eines Anspruchsfolgejahres zu übertragen. Bislang war dies nur bis zum März des folgenden Jahres möglich. Auch ein Muster für einen Fördervertrag wurde beschlossen. Dieser Vertrag ist für alle Max-Planck-Institute verbindlich und ersetzt alle früheren Fördervertragsmuster für Doktorandinnen und Doktoranden in der Max-Planck-Gesellschaft.

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