Forschungsbericht 2010 - Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Studie zum Funktionieren des europäischen Markenrechtssystems

Study on the overall functioning of the European trade mark system

Autoren
Knaak, Roland; Venohr, Philipp
Abteilungen
Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, München
Zusammenfassung
Die von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Überprüfung des Gemeinschaftsmarkensystems führt zu grundlegenden Systemfragen, die insbesondere für die Koexistenz des Gemeinschaftsmarkensystems und der nationalen Systeme von großer Bedeutung sind. Ein Projekt am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hat diese Fragen und die europäischen Vorschriften zum Markenrecht analysiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet.
Summary
The review of the Community trade mark system undertaken on behalf of the European Commission leads to fundamental systemic issues that are of great importance particularly to the coexistence of the Community trade mark system and the national systems. A project carried out at the Max Planck Institute for Intellectual Property and Competition Law has analyzed these issues and the European trade mark law as a whole, and has worked out improvement suggestions.

Hintergrund und Gegenstand der Markenrechtsstudie

Das Gemeinschaftsmarkensystem ist rund fünfzehn Jahre alt und in dieser Zeit zu einer wahren Erfolgsgeschichte geworden. Die Anmeldezahlen übertrafen alle Erwartungen, und der Erfolg ist so groß, dass die nationalen Markensysteme sich inzwischen teilweise bedroht fühlen. Dieser Erfolg des Gemeinschaftsmarkensystems hat dazu geführt, dass sich im Haushalt des für dessen Verwaltung eingerichteten Harmonisierungsamtes hohe finanzielle Überschüsse angesammelt haben. Im Mai 2007 hat deshalb der Ministerrat die Europäische Kommission aufgerufen, die Gebühren des Harmonisierungsamtes für Gemeinschaftsmarken zu senken und eine umfassende Studie zum Gemeinschaftsmarkensystem in Angriff zu nehmen.

Im September 2008 haben sich die aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Organe des Harmonisierungsamtes auf zwei Maßnahmen geeinigt, um einen ausgeglichenen Haushalt des Amtes sicherzustellen: die Anmeldegebühren sollen gesenkt werden und 50 Prozent der Verlängerungsgebühren sollen darüber hinaus an die nationalen Markenämter fließen. Dieser Mittelzufluss erfordert es, die Gemeinschaftsmarkenordnung zu ändern; zuvor sollte das Gemeinschaftsmarkensystem insgesamt überprüft werden. Im Juli 2009 hat die Kommission die Markenstudie im Amtsblatt der Europäischen Union ausgeschrieben. Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hat sich daraufhin beworben und im November 2009 den Auftrag erhalten, die Studie durchzuführen.

Die Kommission hat mit der Ausschreibung einen Katalog von Fragen zum Europäischen Markenrechtssystem vorgelegt, die die Studie beantworten sollte. Diese lassen sich in vier große Themenbereiche einordnen: Koexistenz der Systeme, Harmonisierung, Überprüfung des Gemeinschaftsmarkensystems und Verwendung der Verlängerungsgebühren.

Das Gemeinschaftsmarkensystem beruht auf dem Koexistenzprinzip: Nach diesem Prinzip stehen das supranationale Gemeinschaftsmarkensystem und die nationalen Markensysteme gleichberechtigt nebeneinander. Anmelder können eine Marke entweder als Gemeinschaftsmarke oder als nationale Marke oder gleichzeitig auf beiden Ebenen, das heißt als Gemeinschaftsmarke und als nationale Marke unter Schutz stellen. Die Studie sollte angesichts des großen Erfolges des Gemeinschaftsmarkensystems untersuchen, wie diese Koexistenz in der Praxis funktioniert und ob der Gesetzgeber korrigierend eingreifen sollte, um die Koexistenz zu sichern.

Die Harmonisierung der nationalen Markenrechtsordnungen durch die Markenrichtlinie aus dem Jahre 1988 hat nur die wichtigsten materiellrechtlichen Fragen erfasst. Einige Vorschriften, beispielsweise der Schutz bekannter Marken, sind optional geblieben, andere Elemente des Markenschutzes, wie etwa der ergänzende Markenschutz oder der Schutz nicht eingetragener Marken, sind in der Richtlinie überhaupt nicht geregelt worden. Auch das Verfahrensrecht ist vollständig ausgeklammert worden. In der Studie sollte daher untersucht werden, ob die Erwartungen an die Harmonisierungsrichtlinie erfüllt worden sind. Dabei ging es um folgende Fragen: Sollen optionale Regelungen aus der Harmonisierungsrichtlinie zu verbindlichen Regelungen gemacht werden? An welchen Stellen soll das materielle Recht über die optionalen Regelungen hinaus weiter harmonisiert werden? Und sollen verfahrensrechtliche Aspekte in eine weitere Harmonisierung einbezogen werden?

Vor allem aber sollte die Studie auch die Frage beantworten, ob im geltenden Recht der Gemeinschaftsmarkenverordnung Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind. Die Rechtsvereinheitlichung in der Verordnung ist unvollständig geblieben. Teilweise ist deshalb der Rückgriff auf nationales Recht notwendig. Materiellrechtlich wird das Gemeinschaftsmarkenrecht im Übrigen durch das Einheitlichkeitsprinzip bestimmt; es besagt, dass die Gemeinschaftsmarke ein zwingend einheitliches und gemeinschaftsweites Schutzrecht ist. Daraus ergibt sich die Frage, welche rechtlichen Wirkungen diese Einheitlichkeit für den Gemeinschaftsmarkenschutz hat und wie dieser Gemeinschaftsmarkenschutz funktioniert. Beispiele für diese Fragen sind die territorialen Anforderungen an den rechtserhaltenden Gebrauch (genuine use) einer Gemeinschaftsmarke, der territoriale Umfang des Bekanntheitsschutzes einer Gemeinschaftsmarke oder der Schutz bei territorial begrenzter Verwechslungsgefahr.

Ebenfalls von weitreichender Bedeutung ist die – sowohl Gemeinschaftsmarken als auch nationale Marken betreffende – Frage nach der Definition der Rechte aus einer Marke und deren Reichweite nach der Interpretation des EuGH, der in Urteilen aus jüngster Zeit die Markenfunktionen erheblich ausgeweitet hat. Verfahrensrechtlich war das Gemeinschaftsmarkensystem darauf zu untersuchen, wie die gegenwärtigen Verfahrensabläufe beim Harmonisierungsamt funktionieren und inwieweit hier Änderungsbedarf besteht.

Diese Fragen stehen in Zusammenhang mit der aktuellen Debatte über die angebliche Verstopfung der Markenregister (cluttering). Es geht um zahlreiche Einzelaspekte, etwa die bei einer Markenanmeldung erforderliche Klassifikation der Waren und Dienstleistungen, die Ausgestaltung des Anmelde- und Prüfungsverfahrens, Aspekte des Widerspruchsverfahrens und die Gebührenstruktur.

Zu dem politisch wichtigen und zugleich heiklen Thema der Verteilung der Verlängerungsgebühren an die nationalen Ämter sollte die Studie Vorschläge unterbreiten, nach welchem Schlüssel diese Mittel aufgeteilt werden können, für welche Zwecke diese Mittel verwendet werden sollten und wie sichergestellt werden kann, dass diese Gelder den vorgesehenen Zwecken zugeführt werden.

Durchführung der Markenrechtsstudie

Die Kommission hat in ihrer Ausschreibung deutlich gemacht, dass bei den Antworten auf die Fragen die Auffassungen und Interessen der sogenannten „Stakeholder“ zu berücksichtigen sind. Die Studie hat deshalb zunächst die Positionen der Nutzer des Gemeinschaftsmarkensystems ermittelt und darüber hinaus die aktuelle Situation der nationalen Markenämter untersucht. Zu diesem Zweck wurde eine demoskopische Umfrage unter den Nutzern in Auftrag gegeben, die Nutzerverbände um ausführliche Stellungnahme zu den Fragen der Kommission gebeten und die nationalen Markenämter zu ihrer Stellung und aktuellen Situation sowie ihren Tätigkeiten befragt.

In der Online-Umfrage, die vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt wurde, sind 1.600 nach einem Zufallsprinzip ausgewählte Nutzer befragt worden. Die Fragen bezogen sich auf die Beurteilung des Gemeinschaftsmarkensystems als Ganzes und einzelne Aspekte der Tätigkeit des Amtes, mögliche Änderungen des Gemeinschaftsmarkensystems und die Gebühren des Harmonisierungsamtes. Sämtliche Nutzerverbände hatten die Möglichkeit, zu dem auf der Homepage des Instituts veröffentlichten Fragenkatalog der Kommission Stellung zu nehmen. Siebzehn Verbände haben diese Möglichkeit genutzt, darunter alle großen Organisationen. Darüber hinaus gab es Anhörungen am Institut, auf denen die Verbände über ausgewählte Themen diskutieren konnten. Zur Befragung der Ämter wurde vor dem Hintergrund der Vorgaben der Kommission ein Fragenkatalog entwickelt, der die Themenkomplexe Struktur und Finanzierung, Statistiken, Verfahrensabläufe, Kooperation mit anderen Ämtern, insbesondere dem Gemeinschaftsmarkenamt, und Enforcement umfasst und Raum für Verbesserungsvorschläge lässt. Alle fünfundzwanzig nationalen Ämter haben diesen Katalog bearbeitet.

Ergebnisse der Markenrechtsstudie

Auf der Basis dieser Fakten und Meinungen wurden die oben skizzierten Themenkomplexe untersucht und die Fragen der Kommission beantwortet. Die Studie spricht sich dafür aus, die Koexistenz aufrechtzuerhalten und institutionell zu festigen, indem die nationalen Ämter gestärkt werden. Die Verlängerungsgebühren sollen deshalb hauptsächlich für den Ausbau ihrer Infrastrukturen eingesetzt werden. Die Studie schlägt ferner eine weitere Harmonisierung der nationalen Markenrechtsordnungen vor, die auch Verfahrensaspekte und die Ämterpraxis, beispielsweise die Klassifizierung oder die Gebührenstruktur, erfassen sollte. Zum materiellen Recht der Gemeinschaftsmarkenverordnung und der Markenrichtlinie werden zahlreiche Ergänzungen und Präzisierungen vorgeschlagen, die das Europäische Markensystem insgesamt verbessern und bestehende Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung beseitigen könnten. Der Bericht, der am 10. Dezember 2010 der Europäischen Kommission übergeben wurde, behandelt auch weiterführende Themen: Somit liegt eine umfassende Analyse des Markenrechtssystems in Europa vor, auf deren Grundlage künftige Forschung aufbauen kann.

Zur Redakteursansicht