Forschungsbericht 2018 - Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Ein roter Faden im Labyrinth der europäischen Vertragsrechte

Negotiating the labyrinth of European contract laws

Autoren
Zimmermann, Reinhard
Abteilungen
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg
Zusammenfassung
Ein europäischer Binnenmarkt und derzeit 28 verschiedene Vertragsrechtsordnungen innerhalb der EU: Das erscheint dysfunktional. In den letzten 40 Jahren gab es daher viele Initiativen, um ein einheitliches europäisches Vertragsrecht zu schaffen. Auf politischer Ebene ist das Vorhaben –  vorerst – gescheitert. Nun sind wir als Wissenschaftler am Zug: In den Commentaries on European Contract Laws analysieren wir alle bereits existierenden Entwürfe in historisch-vergleichender Perspektive. Das bietet Orientierung für zukünftige Bestrebungen, das Vertragsrecht europaweit zu vereinheitlichen.
Summary
One European internal market and currently 28 different contract law regimes: this seems dysfunctional. Thus, over the past 40 years there have been numerous scholarly and politically motivated initiatives to create a uniform European contract law. At the political level, this project has – at least for the moment – foundered. Now the ball is in academia’s court: In Commentaries on European Contract Laws all existing reference texts are analysed from a historical and comparative perspective so as to provide orientation for future efforts at a European-wide unification of contract law.

Als Gratian, ein gelehrter Mönch in Bologna, um 1140 seine Concordia Discordantium Canonum fertigstellte, konnte kaum jemand ahnen, welche Bedeutung seine Zusammenstellung kirchenrechtlicher Schriften bald erlangen sollte. Kaum noch beherrschbar, geschweige denn überschaubar war die Fülle an Rechtsquellen, die sich in den Jahrzehnten nach der Gregorianischen Reform den Rechtsgelehrten des Hochmittelalters bot: Römisches Recht, Bibel, Papstbriefe, Konzils- und Synodalakten sowie ältere Rechtssammlungen prägten das damalige Recht. Gratian sammelte und sortierte in seinem Werk fast 4000 Exzerpte, unter anderem Konzilsbeschlüsse und päpstliche Entscheidungen. Er versah sie mit eigenen Kommentaren, sodass sie einen Schlüssel zur Auflösung scheinbarer Widersprüche boten. Das Decretum, wie Gratians Hauptwerk später genannt werden sollte, gilt als juristische Meisterleistung und zählt zu den wichtigsten Quellen nicht nur des römisch-katholischen Kirchenrechts, sondern auch des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Privatrechts.

Als unübersichtlich und ein kaum entwirrbares Geflecht aus EU-Richtlinien, nationalem Recht und wissenschaftlichen Regelwerken, die ihrerseits ein Labyrinth von teilweise miteinander verwandten und aufeinander aufbauenden, teilweise aber auch voneinander unabhängigen Textstufen darstellen, zeigt sich für Außenstehende mitunter auch das europäische Vertragsrecht. Wann gelten Verträge als geschlossen? Welche Verjährungsfrist gilt und wann setzt sie an? – Fragen, die in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten unterschiedlich beantwortet sein können.

Politisch unabhängig und gründlich wissenschaftlich vorbereitet

Als Nils Jansen, Professor an der Universität Münster, und ich im Herbst 2010 diskutierten, was im europäischen Vertragsrecht zu tun sei, dachten wir beide spontan an das Decretum Gratiani als eine Art Vorbild. Wenige Wochen zuvor hatte die EU-Kommission unter José Manuel Barroso ihr Grünbuch „Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen“ veröffentlicht. Darin präsentierte sie angesichts hoher Transaktionskosten im grenzüberschreitenden Handel, vieler Handelshemmnisse für kleine und mittlere Unternehmen und eines geschwächten Vertrauens der Bürger in den Binnenmarkt sieben Vorschläge zur Konsultation. Neben der Schaffung eines fakultativen EU-Vertragsrechts fand sich dort auch die Idee eines Europäischen Zivilgesetzbuchs im Verordnungswege.

In einer Arbeitsgruppe setzten wir uns mit den Kommissionsideen auseinander. Es entstand das Projekt, das intern schon bald als Decretum novum bekannt wurde. Konnte es gelingen, ein gemeinsames Vertragsrecht zu schaffen, das die Vertragsrechtsordnungen aller EU-Länder vereint, deren Wertungen berücksichtigt und die notwenige Akzeptanz in Wirtschaft und Gesellschaft erreicht? Uns war bewusst: Rechtsvereinheitlichende Projekte können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie politisch unabhängig, unvoreingenommen und wissenschaftlich gründlich vorbereitet werden.

Als Team von 21 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begannen wir verschiedene Rechtsquellen vergleichend zu evaluieren. In den vergangenen 40 Jahren war eine ganze Reihe von Entwürfen für ein gemeinsames Vertragsrecht vorgelegt worden: Ausgehend von den Principles of European Contract Law, dem ersten grundlegenden wissenschaftlichen Entwurf für ein europäisches Vertragsrecht, auf den auch heute schon nationale Richter und Gesetzgeber zurückgreifen, galt es, das tatsächlich bereits erlassene europäische Richtlinienrecht zu untersuchen und auch über Europa hinausreichende Rechtsquellen zu berücksichtigen, insbesondere das UN-Kaufrecht.

Ein Panorama rechtlicher Vielfalt mit großer Tiefenschärfe

Um der Komplexität und dem innovativen Charakter des Projekts gerecht zu werden, lag ein wesentliches Augenmerk auf einer einheitlichen Herangehensweise auf Grundlage der historisch-vergleichenden Methode und der Textstufenanalyse. Es musste ermittelt werden, ob die Quellen tatsächlich einen gemeinsamen Kern der Vertragsrechte in Europa bilden, der die zukünftige Grundlage für ein einheitliches Regelwerk darstellen kann: Was sind ihre Gemeinsamkeiten? Wo liegen die Unterschiede? Wie erklären sich die Unterschiede und wie sind sie zu bewerten?

Ein besonderer Reiz dieses Projekts war, das aktuell geltende europäische Recht in seiner bisweilen zwar dissonanten, häufig aber auch durchaus harmonischen Vielstimmigkeit angemessen darzustellen. Unser Team rekonstruierte alle bislang vorliegenden Entwürfe einerseits in ihrer Entstehung und verglich sie in ihren Wertungen. Damit entstand ein Panorama des gesamten Vertragsrechts mit außerordentlicher Tiefenschärfe: von den Regeln über Vertragsschluss und Stellvertretung bis hin zu Abtretung, Aufrechnung, Schuldnermehrheiten und Verjährung.

Über sieben Jahre lang forschte unser Team und stellte wichtige Grundlagen für die Schaffung eines einheitlichen Vertragsrechts auf. Die Erkenntnisse sind in den Commentaries on European Contract Laws niedergelegt, die 2018 bei Oxford University Press erschienen sind.

Irgendwann wird der Ruf nach Vereinheitlichung wieder lauter

Dass ein einheitliches Vertragsrecht ein umfassender und ambitionierter Gesetzgebungsakt ist, zeigte sich noch während der Projektlaufzeit. Die Kommission legte ihre Ideen wieder ad acta, wofür es eine Vielzahl von Gründen gab. Zu den wichtigsten zählt sicherlich, dass der Entwurf des europäischen Gesetzgebers nicht hinreichend sorgfältig vorbereitet war und unter einem unsachgemäßen politischen Termindruck stand. Widerstand regte sich in den Mitgliedstaaten, weite Teile der deutschen Wirtschaft, Handwerk, Verbraucherschutz sowie Bundesnotarkammer lehnten das Vorhaben ab.

Für uns als Herausgeber der Commentaries kam diese Entwicklung nicht unerwartet. Es ist eher begrüßenswert, dass dieses europäische Gesetzgebungsprojekt – wie sinnvoll es an sich auch ist – zunächst einmal nicht umgesetzt wurde. Denn ein schlechtes Europäisches Vertragsgesetzbuch hätte die Europaidee noch weiter desavouiert, als sie es in den Augen von vielen sowieso schon ist. Zudem wird der europäische Gesetzgeber sich in erster Linie auf die Umsetzung seiner Strategie für die Digitalisierung des Binnenmarktes konzentrieren.

Doch irgendwann wird der Ruf nach einem einheitlichen europäischen Vertragsrecht wieder lauter werden. Wir haben von wissenschaftlicher Seite die Chance ergriffen, das unübersichtliche Geflecht zu entwirren – und zwar losgelöst vom politischen Termindruck. In diesem Sinne bilanzieren die Commentaries die bisherige Entwicklung und bieten Orientierung für die Zukunft.

Literaturhinweise

Jansen, N.; Zimmermann, R. (Eds.)

Commentaries on European Contract Laws
Oxford University Press, Oxford (2018), 2384 S.

Jansen, N.; Zimmermann, R.

Im Labyrinth der Regelwerke
Zeitschrift für Europäisches Privatrecht 25, 761–764 (2017)
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