Forschungsbericht 2010 - Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie

Buchdruck und europäische Rechtsgeschichte 1500 bis 1800

The printing press and European legal history, 1500–1800

Autoren
Osler, Douglas J.
Abteilungen
Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt
Zusammenfassung
Ein Projekt am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte inventarisiert den juristischen Druck von 1500 bis 1800 und bietet damit eine bibliografische Ressource für Rechtshistoriker. Außerdem erforscht es Formen der Produktion und Verbreitung juristischer Texte in der Moderne. Die Ergebnisse zeigen, dass sich durch die Auflösung der juristischen Einheit des Mittelalters nach der Reformation drei Rechtskreise gebildet haben: Deutschland und die protestantischen Niederlande, das zentralisierte Königreich Frankreich und die gegenreformatorische juristische Kultur Spaniens und Italiens.
Summary
The project Bibliography of European Legal History catalogues the production of law books from the 16th to the 18th century. It is intended not merely to provide historians with a bibliographical resource, but also to uncover the patterns of production and dissemination of legal texts in the modern period. It suggests that the disintegration of medieval legal unity led to the formation of three legal families (Rechtskreise) in continental Europe: Protestant Germany and the Netherlands, the centralised kingdom of France, and the Baroque, Counter-Reformation legal culture of Spain and Italy.

Als die Druckkunst um die Mitte des 15. Jahrhunderts erfunden wurde, erfreute sich Europa einer einzigen gelehrten Rechtskultur von Schottland bis Sizilien. Es war noch immer das Zeitalter des Ius commune, eines gemeinsamen europäischen Rechts, das auf zwei Kodifikationen fußte: dem alten römischen Zivilrecht (Corpus iuris civilis) und dem kanonischen Recht der universalen Kirche (Corpus iuris canonici). Die frühesten Drucke zwischen 1450 und 1500 (Inkunabeln, nach dem lateinischen Wort für Wiege) reproduzieren dementsprechend alle dieselben juristischen Autoren und Texte für eine europaweite Verbreitung.

Um 1800, als die Handpresse dem Maschinendruck Platz machte, war diese einheitliche europäische Rechtskultur von einer Ära der nationalen Kodifikationen verdrängt worden; jede Nation strebte nach einem eigenen nationalen Gesetzbuch und einem eigenen Rechtssystem, als unverzichtbarem Bestandteil der nationalen Kultur. Doch was steckt hinter dieser Transformation der Rechtskultur in den drei Jahrhunderten zwischen 1500 und 1800?

Die bisher von den Rechtshistorikern angebotenen Antworten scheinen mehr ihre eigene Zeit und Ansicht zu reflektieren als die Komplexität der historischen Fakten. So entdeckten die Historiker des 19. Jahrhunderts nur die historischen Wurzeln der nationalen Rechtssysteme ihrer eigenen Tage. Heutige Rechtshistoriker – oft Juristen, deren vorrangiges Interesse darin liegt, gemeinsame Modelle für die Gesetzgebung der Europäischen Union zu entwerfen – nehmen stattdessen ein Idealmodell einer einheitlichen paneuropäischen Rechtskultur wahr. In Wahrheit ist die beginnende Neuzeit in der Rechtsgeschichte bisher kaum untersucht worden. Andere historische Disziplinen fragen seit Langem, wie sich Reformation und Gegenreformation auf die europäische Wissenschaft und Kultur ausgewirkt haben und in welchem Maße das gemeinsame europäische Kulturgut durch die Grenzen von Religion, Zensur und zunehmender politischer Spaltung zertrennt wurde. Aber bisher ist nicht versucht worden, zumindest die vielen Tausend in dieser Periode aktiven Juristen aufzulisten oder eine Bibliografie der unzähligen Ausgaben ihrer Werke zu erstellen.

Eine europäische Perspektive

Nur für die Zeit der Inkunabeln vor 1500 gibt es eine angemessene Bestandsaufnahme. In den letzten Jahren wurde eine internationale Datenbank, der ISTC (Incunable Short-Title Catalogue), online zugänglich gemacht; sie zielt nicht allein darauf, alle Ausgaben im 15. Jahrhundert in Europa gedruckter Bücher zu erfassen, sondern auch alle überlieferten Exemplare. Im Gegensatz dazu werden die drei nachfolgenden Jahrhunderte von sogenannten nationalen Projekten abgedeckt: Die deutschen Projekte VD 16 und VD 17 (Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 16./17. Jahrhunderts) verzeichnen die in den deutschsprachigen Ländern in dieser Zeit herausgegebenen Druckausgaben, EDIT 16 (Le edizioni italiane del XVI secolo) listet die in Italien veröffentlichten Ausgaben auf, und der STCN (Short-Title Catalogue of the Netherlands) enthält die in den Niederlanden produzierten Editionen. Jedes dieser Projekte hat ein eigenes Format, eine andere Methodologie, einen anderen Bereich einbezogener Bibliotheken und eine andere Website.

Rechtsgeschichte

Rechtshistorikern erscheint solch ein Zugang eindeutig anachronistisch. Die frühen Rechtsquellen sind überwiegend in Latein verfasst, nicht in einer modernen europäischen Sprache. Der nationale Ansatz bei der bibliografischen Untersuchung führt zu einer perspektivischen Verengung. Um ein Beispiel zu nennen: Als einer der erfolgreichsten Rechtstexte des 16. Jahrhunderts erwies sich ein erstmals 1555 in Basel publizierter Text des deutschen Juristen Joachim Mynsinger (Abb. 1). Es handelt sich um einen lateinischen Kommentar zu grundlegenden römischen Rechtsquellen, den Institutionen des Kaisers Justinian. Mit dieser Arbeit begannen Jurastudenten in ganz Europa während der gesamten frühen Neuzeit ihr Studium. Mynsingers Kommentar wurde kontinuierlich in diversen Zentren des Buchdrucks wieder aufgelegt – in Venedig, Helmstedt, Genf, Lyon, Louvain und Wittenberg. Ein bibliografisches Unternehmen, das diese Ausgaben in eine Vielzahl unabhängiger, methodisch verschiedener Datenbanken aufteilt, die den sogenannten nationalen Drucken Italiens, Deutschlands, der Schweiz, Frankreichs und Belgiens gewidmet sind, ist offensichtlich schlecht gerüstet, um die europäische Rechtsgeschichte zu rekonstruieren.

Das Projekt Bibliography of European Legal History soll aus einer europäischen Perspektive einen Überblick über die juristischen Drucke der Frühen Neuzeit geben. Ziel ist, eine solide bibliografische Grundlage für Studien zu bestimmten Schlüsselperioden, -bereichen und -themen der europäischen Rechtsgeschichte zu legen. Die letzten Jahre haben den Anfang einer fundamentalen Revolution in der Wissenschaft der frühen Drucke erlebt. Eine große Anzahl von frühen Texten ist bereits in digitalisierter Form im Internet zugänglich, sodass immer weniger Wissenschaftler sich selbst auf die Suche nach alten Büchern begeben, um die überlieferten Texte an Ort und Stelle zu lesen. Mit dieser Entwicklung hat sich auch der Bereich der Bibliografie gewandelt. Ging es bisher hauptsächlich darum, zu zeigen, wo ein bestimmter Text eingesehen werden kann, hat sich nun die Aufmerksamkeit von der Edition zum einzelnen Exemplar und dessen Verbreitung verschoben (Herkunft, Bindung, Anmerkungen, Zensur und gegenwärtiger Standort, Abb. 2).

Das römisch-holländische Recht

Ein Bereich, dem besondere Aufmerksamkeit zukommt, ist das römisch-holländische Recht (Abb. 3). Die Juristen des protestantischen Nordens der Niederlande werden von Rechtshistorikern traditionell als die führende europäische Rechtsschule im 17. und 18. Jahrhundert betrachtet, deren Einfluss sich über den gesamten Kontinent erstreckte. Durch das Projekt Bibliography of European Legal History wird diese Annahme erstmals gründlich überprüft. Die Erhebung geht über die üblichen bekannten Namen hinaus und versucht, jeden in den Niederlanden aktiven Juristen zu identifizieren und jede gedruckte rechtliche Edition zu erfassen. Die Bibliotheksstandorte aller Exemplare werden aufgezeichnet, um die Art und Weise ihrer Verbreitung zu erfassen. Zum Beispiel wurden alle wichtigen schottischen Bibliotheken durchforscht, da im 17. und 18. Jahrhundert schottische Juristen oft in Leiden und Utrecht studierten. Dies zeigen die ex libris (Bücherzeichen zur Kennzeichnung des Eigentums) der vielen holländischen Rechtsbücher, die schottische Studenten von ihren Studien an holländischen Universitäten mitbrachten und die noch immer in großer Anzahl in schottischen Bibliotheken aufbewahrt werden. Dieses Beispiel der bemerkenswerten Internationalität der Rechtswissenschaften in der Frühen Neuzeit muss mit einer Analyse der Bibliotheken in Italien und Spanien abgeglichen werden. Dort lässt die Seltenheit von holländischen Beständen vermuten, dass die Werke protestantischer Juristen sehr begrenzt verwendet wurden. Ihr Gebrauch datiert eher in das 18. Jahrhundert, als die Aufklärung begann, die ideologische Feindschaft zwischen Nord- und Südeuropa abzubauen.

Das Recht im Barock

Um festzustellen, wie die in Südeuropa hergestellte Rechtsliteratur der gleichen Periode tatsächlich beschaffen war, wurde als erster Schritt The Jurisprudence of the Baroque: A Census of Seventeenth Century Italian Legal Imprints [1] publiziert: Dort sind über 7.700 juristische Editionen verzeichnet. Damit wird die juristische Produktion einer lange von Historikern wegen Dekadenz und Verfall vernachlässigten Periode umfassend untersucht. Die Erhebung soll dieses Vorurteil gegen die italienische barocke Kultur korrigieren, das benachbarte Disziplinen wie die Kunst- oder die Literaturgeschichte längst überwunden haben. Zunächst war es notwendig, die vielen Hundert im 17. Jahrhundert in Italien tätigen Juristen zu identifizieren, deren Namen heute von der Rechtsgeschichte vergessen sind. Die noch bevorstehende Herausforderung liegt darin, die Untersuchung auf die gesamte geschichtliche Periode von circa 1550 bis 1750 auszudehnen und die in den internationalen Druckzentren wie Lyon, Genf, Frankfurt und Köln erschienenen Ausgaben einzubeziehen, die sicherstellten, dass zumindest ein Teil der italienischen juristischen Produktion nördlich der Alpen eine Rolle spielen konnte (Abb. 4).

Ein neues Paradigma für moderne europäische Rechtsgeschichte?

Das Projekt ist nicht allein dazu gedacht, Rechtshistorikern ein bibliografisches Hilfsmittel an die Hand zu geben. Es soll auch zeigen, wie Rechtstexte in der Frühen Neuzeit produziert und in Umlauf gebracht wurden. Indem man die europäische Rechtsgeschichte im Raster ihrer juristischen Literatur betrachtet, entsteht tatsächlich ein neues Paradigma. Offenbar bildeten sich nach der Reformation und der Auflösung der mittelalterlichen rechtlichen Einheit im westlichen Kontinentaleuropa drei klar unterscheidbare Rechtskreise oder Rechtsfamilien. Einer dieser Kreise ist das protestantische Deutschland und die Niederlande, die kulturell eng verbunden waren und Satelliten in Schottland, Skandinavien und Osteuropa hatten. Ein anderer ist Frankreich, das zentralisierte Königreich mit einer weitgehend in französischer Sprache verfassten juristischen Literatur; diese fußt auf den regionalen coutumes, den arrêts und décisions (Gewohnheiten, Erlasse und Entscheidungen) der Parlamente und den großen ordonnances (Gesetze) von Ludwig XIV. und Ludwig XV. Drittens gab es die Jurisprudenz des Barock: das südeuropäische, katholische, gegenreformatorische Rechtssystem Italiens, Spaniens und Portugals der Zeit von 1550 bis 1750, als große Teile von Italien unter spanischer Vorherrschaft standen. Im globalen Zusammenhang war es die Jurisprudenz des Barock, die den Atlantik nach Zentral- und Südamerika überquerte, so wie es das englische common law war, das zur Grundlage des Rechts in Nordamerika wurde. Für die europäische Rechtsgeschichte von 1500 bis 1800 ist demnach weniger Homogenität als eine zunehmende Vielfalt charakteristisch: mehr ius diversum als ius commune.

Zusammengestellt von Douglas J. Osler
Jurisprudence of the Baroque: A Census of Seventeenth Century Italian Legal Imprints. Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 235-237 (3 Bde.).
Klostermann, Frankfurt a.M. 2009.
Zur Redakteursansicht