Stellungnahme der Max-Planck-Gesellschaft

20. Februar 2018
Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat heute mitgeteilt, dass sie Strafbefehl gegen drei Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik beantragt hat. Das Amtsgericht Tübingen hat bestätigt, dass Strafbefehl erlassen wurde. Prof. Logothetis hat die Max-Planck-Gesellschaft darüber informieren lassen, dass er Einspruch gegen den gegen ihn erlassenen Strafbefehl eingelegt hat.

Im Zentrum des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft stand die Frage, ob drei der Versuchstiere nach dem Auftreten klinischer Symptome zu einem früheren Zeitpunkt hätten eingeschläfert werden müssen.

Der Verwaltungsrat der Max-Planck-Gesellschaft hat entschieden, dass Prof. Logothetis bis zum Abschluss des Verfahrens keine Tierversuche durchführen oder anleiten wird. Dem Geschäftsführenden Direktor am Institut wurden kommissarisch die entsprechenden Befugnisse übertragen.

Die Max-Planck-Gesellschaft hat in einem Grundsatzpapier, das Anfang 2017 veröffentlicht wurde, verbindliche Standards für Tierversuche in der MPG festgelegt. Darin ist vor allem der hohe Anspruch an den Umgang mit Tieren im Experiment formuliert. Die MPG erwartet, dass ihre Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen ihrer Verantwortung dementsprechend gerecht werden.

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