Forschungsbericht 2016 - Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Patentstreitigkeiten in Europa

Autoren
Gaessler, Fabian; Harhoff, Dietmar
Abteilungen
Innovation and Entrepreneurship Research
Zusammenfassung
Die wirtschaftswissenschaftliche Abteilung des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb forschte zusammen mit weiteren in- und ausländischen Institutionen zur gerichtlichen Durchsetzung von Patentrechten. Das Projekt beschäftigte sich mit der Erhebung von Daten zu Patentstreitigkeiten in mehreren europäischen Ländern und deren Auswertung im Kontext nationaler Rechtssysteme. Ziel war die Untersuchung des fragmentierten europäischen Systems auf Effektivität und Effizienz bei der Beilegung von Patentstreitigkeiten.

Im Rahmen des Programms Strengthening Efficiency and Competitiveness in the European Knowledge Economies (SEEK) befassten sich Forscher des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb mit der Diskussion um die Effektivität und Effizienz des europäischen Systems zur Beilegung von Patentstreitigkeiten. Das Programm umfasste eine umfangreiche Datenerhebung sowie Teilprojekte und wurde in internationaler Kooperation mit der Ludwig-Maximilians-Universität München, dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), der Solvay Brussels School of Economics and Management und der Universidad Carlos III de Madrid durchgeführt. Ziel war die empirische Analyse patentrechtlicher Gerichtsverfahren an nationalen Gerichten in Großbritannien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden.

Die Durchsetzung von Patentrechten ist für den europäischen Raum bisher kaum untersucht worden. Maßgebliches Hemmnis der Forschung war bislang der Mangel an geeigneten Daten. Zudem ist das europäische Patentsystem aufgrund seiner Fragmentierung in einzelstaatlich definierte Jurisdiktionen erheblich komplexer als das japanische oder US-amerikanische. Darum eignen sich die für diese Länder vorliegenden empirischen Ergebnisse nicht als Ausgangsbasis für die Bewertung der europäischen Systeme sowie für Reformansätze in Europa. Der dringende Bedarf an empirischen Erkenntnissen zu Patentstreitigkeiten in Europa ist jedoch in den letzten Jahren im Kontext der Diskussion um ein einheitliches Patentgerichtssystem deutlich geworden.

Nach der Einigung auf ein eigenständiges EU-Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) im Juni 2011 befindet sich das europäische Patentsystem in einer Übergangsphase. Die nächsten Reformschritte werden von politischen Entscheidungsträgern, Praktikern, Akademikern und Interessengruppen kontrovers diskutiert. Der Europäische Rat hat die Einrichtung der Zentralkammer des Gerichts in Paris beschlossen. Mit dem UPC soll ein Gericht entstehen, das die derzeit fragmentierten nationalen Durchsetzungssysteme zunächst ergänzen und nach dem Willen der Politik auf Dauer ersetzen soll.

Schlüsselfragen des Forschungsprojekts waren unter anderem:

  • Wie hoch ist die empirische Häufigkeit von Patentstreitigkeiten vor europäischen Zivilgerichten?
  • Welche institutionellen Unterschiede sind zwischen nationalen Patentgerichtssystemen zu beobachten?
  • Welche Muster lassen sich daraus anhand des Verhaltens der Streitparteien und anhand richterlicher Entscheidungen an Gerichten in unterschiedlichen Ländern ableiten?
  • Was wären die Folgen einer Verschiebung vom fragmentierten System hin zu einem einheitlichen europäischen Patentgerichtssystem?

Die wirtschaftswissenschaftliche Abteilung des Instituts hat in Kooperation mit den oben genannten Forschungsinstitutionen im Rahmen des Projekts Patent Litigation in Europe mehrere Diskussionspapiere und weitere Veröffentlichungen hervorgebracht. Beispielhaft werden im Folgenden drei publizierte Studien vorgestellt.

Länderübergreifender Vergleich von Patentstreitigkeiten

Das erste Forschungsprojekt ist eine Übersicht zu den erhobenen Datensätzen und hat die Fälle von patentrechtlichen Gerichtsverfahren in vier europäischen Jurisdiktionen (Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Niederlande) anhand von Datensätzen auf Prozessebene in den vier Rechtssystemen innerhalb des Zeitraums von 2000 bis 2008 miteinander verglichen [1].

Als übergeordnetes Ergebnis ließen sich wesentliche Unterschiede hinsichtlich der Fallzahl innerhalb der einzelnen Jurisdiktionen feststellen. Besonders hervorzuheben ist dabei Deutschland als Jurisdiktion mit der bei weitem höchsten Zahl an Fällen, nicht nur in absoluten Werten, sondern auch unter Einbeziehung makroökonomischer Indikatoren. Darüber hinaus wurden wichtige Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern hinsichtlich der Gerichtsurteile ermittelt. Die empirische Analyse zeigte, dass eine wesentliche Anzahl von Patenten innerhalb verschiedener europäischer Rechtssysteme zu parallelen Prozessen geführt hat. Die Mehrheit dieser Fälle resultierte in voneinander abweichenden Gerichtsurteilen, was darauf hindeutet, dass eine bereits vermutete Inkonsistenz in der Entscheidungsfindung in europäischen Patentstreitigkeiten tatsächlich existiert. Dies kann als Hinweis dafür interpretiert werden, dass auf lange Sicht der UPC in Europa dabei helfen kann, divergierende Rechtsprechung zu vermeiden und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit zu reduzieren.

Analyse unterschiedlich ausgestalteter Patentgerichtssysteme

Die zweite Studie mit dem Titel Invalid but Infringed? An Analysis of the Bifurcated Patent Litigation System [2] begann mit der Beobachtung eines bemerkenswerten institutionellen Unterschieds zwischen verschiedenen Patentsystemen: Während in Deutschland Fragen der Patentverletzung und Patentgültigkeit an getrennten Gerichten (Landgericht respektive Bundespatentgericht) behandelt werden, ist in anderen Ländern jeweils ein Zivilgericht für beide Streitfragen zuständig. Die Auswirkungen dieses Unterschieds auf die Streitwahrscheinlichkeit, die Kosten und marktrelevante strategische Ergebnisse sollten anhand dieser Ergebnisse diskutiert und mögliche politische Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung des europäischen Patentsystems abgeleitet werden.

Die Trennung von Patentnichtigkeit und -verletzung kann vorteilhaft sein, wenn spezialisierte Gerichte (im Fall der Nichtigkeit mit hoher technischer Kompetenz) Entscheidungen treffen. Das deutsche Trennungsprinzip steht aber – gerade im Kontext der Diskussion um den UPC – in der internationalen Kritik.

In der Studie wurde ein theoretisches Modell entwickelt, das den Zusammenhang zwischen getrennten und nicht getrennten Systemen abbildet und darstellt, wie diese Systeme die unterschiedlichen Interessen von Klägern und Verteidigern in Patentverletzungsverfahren beeinflussen. Anhand von Daten zu Patentstreitverfahren in Deutschland (Trennungsprinzip) und Großbritannien (einheitliches System) wurde aufgezeigt, inwiefern das Trennungsprinzip zu Situationen führt, in denen auf Verletzung eines Patents entschieden wird, das sich nachträglich als ungültig herausstellt. Ebenso war zu beobachten, dass die Notwendigkeit der Anfechtung eines Patents in einem separaten Gerichtsverfahren impliziert, dass mutmaßliche Patentverletzer die Gültigkeit weniger häufig in Frage stellen als in einem einheitlichen System. Dies gilt laut Studie vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, die einer Patentrechtsverletzung bezichtigt werden.

Die Erkenntnisse aus dieser Studie zeigen, dass die getrennte Behandlung von Verletzung und Nichtigkeit volkswirtschaftlich schädlich sein kann. Die früher schon von Rechtswissenschaftlern geäußerte Kritik am Trennungsprinzip ist hiermit bestätigt.

Patenttrolle in Europa?

Die dritte Studie Patent Assertion Entities in Europe war das Resultat eines gemeinsamen Forschungsvorhabens mit der Santa Clara University [3]. In dieser Studie gingen die Autoren der Frage nach, ob patent assertion entities (PAEs), im deutschsprachigen Raum auch häufig als Patentdurchsetzer beziehungsweise Patenttrolle bezeichnet, ein rein US-amerikanisches Phänomen darstellen oder auch in Europa aktiv sind.

Der Fokus der empirischen Untersuchung lag auf zwei europäischen Rechtssystemen: Deutschland und Großbritannien. Obwohl PAEs in Deutschland und Großbritannien im Vergleich zu ihrer Verbreitung in den USA weitaus seltener vorkommen, machen sie dennoch einen essenziellen Teil von Patentstreitigkeiten in diesen Ländern aus. Innerhalb des für die Studie relevanten Zeitraums von 2000 bis 2008 enthielten rund zehn Prozent der Patentrechtsverfahren in Deutschland und Großbritannien PAEs als Streitpartei. Darüber hinaus lag ein weiterer Schwerpunkt der Studie auf der Gestaltung europäischer Patentverletzungsverfahren sowie der Frage, inwiefern diese die zurückhaltende Aktivität von PAEs im europäischen Markt erklären können. Die Höhe der üblichen Gerichtskosten in Deutschland und Großbritannien und der Umfang der Ansprüche, die aus einer Patentverletzung entstehen, erscheinen ausreichend attraktiv, um das Geschäftsmodell der Patentverwertung in Europa zu fördern. Jedoch ist insbesondere das europäische System der Gerichtskostenverteilung ein plausibler Grund für die relative Seltenheit von PAEs in Europa. So repräsentiert die English rule, die eine Vergabe der Prozesskosten an die unterlegene Partei in nahezu jedem Gerichtsfall vorsieht, nach Ansicht der Forscher einen effektiven Mechanismus zur Vermeidung von Klageerhebungen mit geringer Erfolgswahrscheinlichkeit – eine Eigenschaft, die Verfahren, welche von PAEs initiiert werden, vermeintlich anhaftet.

Literaturhinweise

Cremers, K.; Ernicke, M.; Gaessler, F.; Harhoff, D.; Helmers, C.; McDonagh, L.; Schliessler, P.; van Zeebroeck, N.

Patent Litigation in Europe

European Journal of Law and Economics (2016, online published)

Cremers, K.; Gaessler, F.; Harhoff, D.; Helmers, C.; Lefouili, Y.

Invalid but Infringed? An Analysis of Germany’s Bifurcated Patent Litigation System

Journal of Economic Behavior & Organization 131, 218–242 (2016)

Love, B. J.; Helmers, C.; Gaessler, F.; Ernicke, M.

Patent Assertion Entities in Europe
In: Patent Assertion Entities and Competition Policy, 104–129 (Hg. Sokol, D.). Cambridge University Press, Cambridge (2017)
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