Untaten im Namen des Staates - Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Aufgabe des Strafrechts

Max-Planck-Forum in Freiburg

  • Datum: 20.11.2016
  • Uhrzeit: 11:00 - 12:30
  • Ort: Theater Freiburg, Bertoldstr. 46, 79098 Freiburg/Br.
  • Raum: Winterer Foyer
  • Gastgeber: Max-Planck-Gesellschaft
  • Kontakt: mpgberlin@gv.mpg.de
Untaten im Namen des Staates - Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Aufgabe des Strafrechts
Straftaten im Namen des Staates betreffen auch die Weltgemeinschaft. Der Völkermord an den Armeniern und die Verbrechen des Militärs im Jugoslawienkrieg haben gezeigt, welche Herausforderungen das internationale Strafrecht bewältigen muss. Kann es beitragen, Frieden und Sicherheit nachhaltig wieder herzustellen?

Allein die Frage, ob diese Delikte als Völkermord, Genozid oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet werden sollen, löst oft heftige Debatten aus. Und noch schwieriger ist es, Antworten zu finden und angemessen zu reagieren.

Dabei spielt das Strafrecht eine entscheidende Rolle. Die Nürnberger Prozesse von 1945 bis 1949 haben grundlegende Maßstäbe gesetzt und gelten deshalb als Geburtsstunde des Völkerstrafrechts. Auf Initiative der Alliierten des Zweiten Weltkriegs musste sich die Führungsriege des NS-Regimes für ihre Schuld an den Verbrechen des „Dritten Reichs“ verantworten. Ziel war es, statt Siegerjustiz objektive Gerechtigkeit zu üben und persönliche Verantwortung einzufordern. Die Hoffnung, auf diese Weise rechtliche Maßstäbe zu etablieren, die langfristig Frieden und Sicherheit bringen, motiviert auch heute internationale Strafrechtsprozesse.

Doch Rechtswissenschaftler stehen vor großen Fragen. Denn wie können sich internationale Tribunale legitimieren? Auf welcher Grundlage arbeiten sie und halten diese einer internationalen rechtsvergleichenden Perspektive stand? Auch ist fraglich, ob internationale Strafprozesse ihren Zweck tatsächlich erreichen. Taugt die Öffentlichkeit als moralische Instanz? Und wem soll das Recht dienen? Den Opfern oder der Mehrheit?

Anlässlich des 50. Jubiläums des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht 2016 diskutiert das Max-Planck-Forum diese und andere Fragen, die im Laufe der letzten Jahrzehnte in unterschiedlichen Schattierungen immer wieder Gegenstand der Forschung des Instituts waren.

 

Es diskutieren:

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Albrecht ist Direktor und Leiter der kriminologischen Abteilung am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.

Prof. Dr. Jan Eckel Der Historiker forscht im Bereich Neueste Geschichte an der Universität Tübingen u.a. über den politischen Umgang mit Menschenrechten in deutscher und internationaler Perspektive sowie über die Erinnerung an den Holocaust.

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser ist Emeritus des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und war ad litem Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien von 2004 bis 2006.

Prof. Dr. Dr. Jan Ilhan Kizilhan Der Psychologe und Orientalist forscht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen. Als Projektleiter der Arbeitsgruppe Migration und Rehabilitation am Institut für Psychologie der Universität Freiburg betreut er traumatisierte Opfer von Menschenrechtsverbrechen.

Hildegard Uertz-Retzlaff Die Juristin war jahrelang Vertreterin der Anklage am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) auch in prominenten Verfahren, wie in dem gegen Slobodan Milošević.

 

Moderation:

Esther Saoub, Journalistin

 

Anmeldung bitte bei: mpgberlin@gv.mpg.de

Eintritt frei

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