Fünftes Auslandsinstitut eingeweiht

8. Mai 2013

Mit einem Festakt und einem Symposium wurde das Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law feierlich eröffnet. Es ist das erste juristische Max-Planck-Institut außerhalb Deutschlands und ergänzt das Forschungsportfolio im Bereich der Rechtswissenschaften entscheidend.

Bei der offiziellen Einweihung am Mittwoch, den 8. Mai, waren unter anderem Luxemburgs Großherzog Henri I., der Premierminister Jean-Claude Juncker, Cornelia Quennet-Thielen, Staatssekretärin im Bundesforschungsministerium, sowie Max-Planck-Präsident Peter Gruss anwesend. Bereits am Vortag, den 7. Mai, fand im Luxemburger Institutsgebäude in direkter Nähe zum Europäischen Gerichtshof ein Symposium zum Thema „Dispute Resolution and Law Enforcement in the Financial Crisis” statt, das von Gründungsdirektor Burkhard Hess geleitet wurde. Neben weiteren renommierten Rechtsexperten waren auch die beiden Auswärtigen Wissenschaftlichen Mitglieder des Instituts vertreten: Die ehemalige Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, Verica Trstenjak, sowie Marco Ventoruzzo, Professor an der Bocconi Universität (Mailand) und an der Penn State University.

Forschung in drei Abteilungen

Das Institut wird moderne Tendenzen der Streitbeilegung aus mehreren Perspektiven erforschen: aus der des Völkerrechts, aus der Sicht des europäischen und vergleichenden Zivilprozessrechts und aus der Perspektive der Regulierung, im speziellen von Finanzmärkten. Dementsprechend besteht das Institut aus drei Abteilungen. „Ein großer Vorteil des Instituts liegt in der Zusammenführung unterschiedlicher Rechtsgebiete, auf nationaler wie auf internationaler Ebene. Hier überwindet das Forschungsprofil des Instituts die speziell dem deutschen und kontinentaleuropäischen Recht eigentümliche Trennung von öffentlichem Recht und Privatrecht“, betonte Gründungsdirektor Burkhard Hess. Auch strafrechtliche Aspekte – gerade im Völker- und Europarecht – würden einbezogen: „Dieser Ansatz macht das Institut international anschlussfähig und eröffnet dem Prozessrecht neue Perspektiven.“

Luxemburg als idealer Standort

Das neue Institut wird vollständig vom Großherzogtum Luxemburg finanziert. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Strategie der Luxemburger Regierung, das Land zu einem Zentrum akademischer Exzellenz und Hochschulbildung zu machen. „Der Standort Luxemburg ist die ideale Wahl für ein verfahrensrechtliches Max-Planck-Institut“, sagte Präsident Peter Gruss. Denn Luxemburg ist das Synonym für die stetige Fortentwicklung und Öffnung der Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten durch das Europarecht und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. „Das neue MPI wird einen fortwährenden und konstruktiven Dialog mit den europäischen Gerichten und Institutionen aufnehmen“, betonte Burkhard Hess. Des Weiteren wird eine enge Zusammenarbeit in Forschung und Lehre mit der juristischen Fakultät der Universität Luxemburg angestrebt.

JE/BA

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