19. Juni 2012
Gerechte Bestrafung scheint zunächst keinen Vorteil für den Bestrafenden zu haben, erfüllt also nicht die Voraussetzung für die Evolution einer solchen Verhaltensweise. Um dieses Problem zu lösen, entwickelten Hilbe und Traulsen ein zweistufiges mathematisches Modell. In der ersten Stufe können sich die Spieler entweder kooperativ oder unkooperativ verhalten. Darauf basierend mussten die Mitspieler in der zweiten Stufe entscheiden, ob sie andere für das vorangegangene Verhalten bestrafen oder nicht. Dabei zeigte sich, dass sich kooperatives Verhalten und gerechtfertigte Sanktionen nur dann durchsetzen, wenn die Interaktionen von anderen beobachtet werden können.
„Der Entschluss jemanden anderen zu bestrafen, wirkt sich dann nicht nur auf die kurzfristigen relativen Vorteile der Spieler aus, sondern auch auf ihren Ruf“, sagt Traulsen.
Der eigene Ruf scheint dabei einen sehr hohen Wert zu haben, denn Individuen bestrafen unfaires Verhalten selbst dann noch, wenn sie mit Gegenwehr rechnen müssen. „Um unseren Ruf aufrecht zu erhalten, sind wir bereit einen hohen Preis zu bezahlen. Dabei ist schon der Verdacht, dass uns jemand beobachtet, ausreichend, um unsere Kooperationsbereitschaft zu steigern“, so Hilbe.
Strafe ist also vor allem dann lohnenswert, wenn sie gerecht eingesetzt wird. Sanktionen haben nämlich nicht nur den Zweck unkooperatives Verhalten zu ahnden, sondern sie wirken auch als ein Signal an Außenstehende. Nur durch gerechtfertigte Sanktionen lässt sich die Kooperationsbereitschaft in der Bevölkerung steigern. Die zuvor gezeigte Neigung unfaires Verhalten zu bestrafen, würde so langfristig einen Vorteil bedeuten und die entstehenden Kosten ausgleichen. Die Fähigkeit des Menschen, Informationen über andere zu sammeln, weiter zu geben und so einen Ruf auszubilden, scheint somit einer der wesentlichen Gründe für die besonders ausgeprägte Kooperationsbereitschaft unter Menschen zu sein.
RWI/BA