Die Max-Planck-Gesellschaft bezieht regelmäßig - und häufig gemeinsam mit anderen Wissenschaftsorganisationen - Stellung zu ausgewählten Fragen der Forschungspolitik, zum Beispiel zur Forschungsförderung in Deutschland und Europa, zur Entwicklung in einzelnen Forschungsgebieten oder zu spezifischen Fragestellungen in einzelnen Fachgebieten.
In Deutschland sind – egal ob in der Grundlagenforschung oder in der Zulassung von Medikamenten – nur Tierversuche genehmigungsfähig, die unabdingbar und ethisch vertretbar sind. Das strenge deutsche Tierschutzgesetz, das eine sorgfältige Prüfung jedes einzelnen beantragten Tierversuchs vorsieht, garantiert eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen der Bedeutung der Versuchsziele für die Wissenschaft und die Gesundheit des Menschen auf der einen und den Belastungen der Tiere auf der anderen Seite. Für die Durchsetzung des Tierschutzes bedarf es daher in Deutschland keiner zusätzlichen Verbandsklage für Tierschutzvereine. [weiter]
Ohne schnellen und möglichst ungehinderten Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen ist erfolgreiche Forschung nicht möglich. Die Diskussionen um eine Neuregelung des Urheberrechts betreffen daher ganz grundlegend auch die Wissenschaft. Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen formuliert in einer gemeinsamen Stellungnahme Anliegen für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. [weiter]
Materialwissenschaften, Pflanzengenetik und Infektionsbiologie, aber auch Informatik oder Kognitionsforschung: Die Möglichkeit des „Dual Use“, der Verwendung von Forschungsergebnissen zu Zwecken, die ihre Erforscher nicht im Sinn hatten, sind vielfältig. Die neuen, erweiterten Hinweise und Regel zum verantwortlichen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken sollen den Blick der Wissenschaftler für möglichen Missbrauch schärfen – auch dort, wo er nicht unmittelbar auf der Hand liegt. [weiter]