FAQs: Leitungspositionen für Max-Planck-Forschungsgruppen

FAQs: Leitungspositionen für Max-Planck-Forschungsgruppen

Max-Planck-Forschungsgruppen werden an den Max-Planck-Instituten oft zusätzlich zu den Institutsabteilungen als kleinere, vollkommen selbständig forschende Einheiten eingerichtet. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine hervorragende Qualifizierungsmöglichkeit für promovierte junge Nachwuchswissenschaftler*innen darstellen, unter deren Führung Doktorand*innen sowie Postdocs gemeinsam ein spezifisches Forschungsthema bearbeiten. Ihre Leiter*innen (MPFGL) werden vom Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft berufen.

Die häufigsten Fragen und ihre Antworten:

1. Wann ist eine Bewerbung auf die Leitungsposition einer Max-Planck-Forschungsgruppe möglich?

Bewerben kann man sich grundsätzlich nur auf MPFGL-Positionen, die ausgeschrieben wurden. Dabei gibt es zwei verschiedene Ausschreibungsmodi:

institutsspezifische Ausschreibungen:
Diese institutsspezifischen Positionen werden, abhängig von den verfügbaren Ressourcen und Raumverhältnissen des jeweiligen Max-Planck-Instituts (MPI) und fortlaufend nach Bedarf ausgeschrieben. Grundsätzlich beziehen sich solche Positionen auf ein bestimmtes Forschungsgebiet. Diese Ausschreibungen werden in relevanten Fachzeitschriften und üblicherweise auch auf der Internetseite des jeweiligen MPI veröffentlicht.

zentrale Ausschreibungen im themenoffenen Verfahren:
Zentrale Ausschreibungen werden normalerweise einmal jährlich im Herbst veröffentlicht. Sie werden in einschlägigen Online-Jobbörsen und auf den Internetplattformen bedeutender wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert. Diese Positionen sind nicht an festgelegte wissenschaftliche Themen gebunden. Bewerber*innen können in ihrer Bewerbung eigene Interessen formulieren und das bzw. die von ihnen bevorzugten MPI benennen.

2. An welche Zielgruppe richten sich die Leitungspositionen?

Dieses Programm eignet sich besonders gut für exzellente, junge Bewerber*innen, die bereits ein bis zwei Postdoc-Stellen innehatten, jetzt gerne eine eigene Gruppe leiten und in ihrer Forschung unabhängig eigene Ideen vertiefen möchten. Die MPFGL-Positionen stehen nur promovierten Bewerber*innen offen.

3. Wie sind die Max-Planck-Forschungsgruppen ausgestattet?

Den Max-Planck-Forschungsgruppen werden international wettbewerbsfähige Pakete angeboten, die eine Ausstattung mit Personal, Startkapital und jährlichen Betriebskosten beinhalten. Die Gehälter sind mit denen von Junior- und Assistenzprofessuren oder außerordentlichen Professuren in den USA vergleichbar. Der gesamte Finanzierungsbetrag entspricht dem Niveau von erstklassigen internationalen Startup- oder Career-Development-Programmen. Zudem verfügen die Gruppenleiter über ein hohes Maß an individueller Flexibilität und können die bewilligten Gelder im eigenen Ermessen nach Bedarf einsetzen.

4. Welche Karriereperspektiven bestehen danach?

Die Positionen für MPFGL sind üblicherweise befristet. In der Vergangenheit wurde eine nicht geringe Zahl der Forschenden früher oder später als Direktor*in an ein Max-Planck-Institut berufen. Daneben hat die Mehrheit der Wissenschaftler*innen nach ihrer befristeten Stelle eine ordentliche Professur an einer deutschen oder internationalen Hochschule oder eine vergleichbare Position an einer Forschungseinrichtung erhalten.

Eine Dauereinstellung (Tenure) kann nur in ausgewählten Fällen in Aussicht gestellt werden.

5. Wird von mir die Mitwirkung an Lehraktivitäten erwartet?

Eine solche Mitwirkung zählt nicht zu den formalen Anforderungen. Allerdings steht es MPFGL frei, sich an einer Hochschule vor Ort in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu engagieren.

6. Besteht eine Altersgrenze?

Nein. Die Ausschreibungen für die MPFGL-Positionen richten sich allerdings an begabte Nachwuchswissenschaftler*innen. Idealerweise liegt die Promotion der Bewerber*innen höchstens sieben (Promotion in Medizin: höchstens neun) Jahren zurück. Wird diese Grenze überschreiten, wird um eine detaillierte Stellungnahme gebeten, die die Eignung der Bewerbenden trotz länger zurück liegender Promotion darstellt.

7. Wie wirken sich familiäre Unterbrechungszeiten auf den Zeitraum nach der Promotion aus?

Die Max-Planck-Gesellschaft begrüßt ausdrücklich auch Bewerbungen von Nachwuchswissenschaftler*innen, deren Promotion aufgrund familienbedingter Unterbrechungen länger als sieben Jahre zurückliegt. Damit das im Verfahren berücksichtigt werden kann, legen Sie diese Zeiten bitte im Anschreiben dar.

8. Ist eine (abgeschlossene) Habilitation Grund für eine Nichtberücksichtigung von Bewerbungen?

Nein. Eine Habilitation ist weder eine Voraussetzung für eine MPFGL-Position, noch gilt sie als Nachteil. Oft habilitieren die Gruppenleiter*innen an einer benachbarten Hochschule. Hierbei ist zu beachten, dass die Max-Planck-Gesellschaft selbst nicht berechtigt ist, Habilitationen zu vergeben.

9. Ist parallel zu einer Bewerbung bei der Max-Planck-Gesellschaft auch eine Bewerbung bei anderen Forschungsorganisationen möglich?

Ja. Allerdings würde es die Max-Planck-Gesellschaft sehr begrüßen, wenn sie über solche Bewerbungen informiert wird.

10. Ist die Bewerbung auf eine MPFGL-Position bei einem Max-Planck-Institut möglich, in dem der Bewerbende bereits beschäftigt ist/war?

Für die Karriereplanung ist es in der Regel besser, wenn einem Wechsel Vorzug geben wird, aber es kann gelegentlich gute Gründe für die Wahl des Max-Planck-Instituts als optimalen Ort für die künftigen Forschungsvorhaben geben, an dem bereits geforscht wurde. Solche Bewerbungen werden besonders geprüft und individuell beurteilt. Es wird gebeten, vor einer Bewerbung das entsprechenden MPI und die Direktor*innen zu informieren. 

11. Müssen die Bewerbung und das Empfehlungsschreiben in englischer Sprache verfasst sein?

Ja. Da die Auswahlkommissionen, die über die Bewerbungen entscheiden, oft international besetzt sind, werden in der Regel nur Bewerbungen und Empfehlungsschreiben in englischer Sprache akzeptiert.

12. Welchen Veröffentlichungsstand müssen die eingereichten Publikationen erreicht haben?

Grundsätzlich werden nur Publikationen berücksichtigt, die veröffentlicht oder bereits zur Veröffentlichung angenommen wurden (in Vorbereitung/in press). Publikationen, die bislang nur zur Veröffentlichung eingereicht wurden, müssen als solche eindeutig gekennzeichnet sein.

13. Darf ein Empfehlungsschreiben durch die/den Betreuer*in der Promotionsarbeit oder eine/n Direktor*in eines bevorzugten Max-Planck-Instituts erstellt werden?

Ja, dies ist möglich. Allerdings darf maximal eines der Empfehlungsschreiben von einer/m Max-Planck-Direktor*in stammen. Mindestens eines der Schreiben muss von einem externen Gutachter stammen; ggf. können auch beide Empfehlungsschreiben von Externen eingereicht werden.

 

Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich spezifisch auf das zentral ausgeschriebene, themenoffene Auswahlverfahren:

14. Kann im Rahmen der zentralen Ausschreibung eine Bewerbung oder ein Empfehlungsschreiben als Papierausdruck eingereicht werden?

Nein, das ist leider nicht möglich. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt und begutachtet, die vollständig in elektronischer Form vorliegen; dieselbe Regelung gilt auch für Empfehlungsschreiben.

15. Warum sind oftmals bestimmte Max-Planck-Institute bei zentralen Ausschreibungen nicht verfügbar?

Nicht alle Max-Planck-Institute haben stets ausreichend Platz, um eine MPFG angemessen unterbringen zu können. Vielen Instituten ist es bereits gelungen, eine oder mehrere Gruppen aufzunehmen und diese können deshalb auf absehbare Zeit keine weiteren Räumlichkeiten mehr zur Verfügung stellen. Sollte es dennoch gute Gründe für die Wahl des Max-Planck-Instituts als optimalen Ort für die künftigen Forschungsvorhaben geben, an dem bereits geforscht wurde, wird gebeten, vor einer Bewerbung das entsprechenden MPI und die Direktor*innen zu kontaktieren. Flexible Lösungen werden hier angestrebt.

16. Sollten bei einer zentralen Ausschreibung das oder die bevorzugten Max-Planck-Institute vor einer offiziellen Bewerbung durch den Bewerbenden kontaktiert werden?

Ja, auf jeden Fall. So können mit dem Institut gemeinsame Interessensbereiche identifiziert werden, und es lässt sich herausfinden, ob ein Institut grundsätzlich daran interessiert und in der Lage ist, gegebenenfalls Räumlichkeiten und Ressourcen für eine MPFGL zur Verfügung zu stellen.

17. Wie setzt sich die Auswahlkommission im themenoffenen Verfahren zusammen?

Die Max-Planck-Gesellschaft ist in drei Sektionen unterteilt: die Biologisch-Medizinische, die Chemisch-Physikalisch-Technische und die Geistes-, Sozial und Humanwissenschaftliche Sektion. Jede Sektion verfügt über eine eigene Auswahlkommission, die sich aus internationalen Max-Planck-Direktor*innen und ggf. externen Experten zusammensetzt. Grundsätzlich übernimmt die/der Vizepräsident*in der jeweiligen Sektion den Kommissionsvorsitz. Dieses Gremium verantwortet sowohl die Vorauswahl von Bewerber*innen, die zum Auswahlsymposium eingeladen werden, als auch die Empfehlungen an den Präsidenten nach diesem Auswahlsymposium. Die endgültige Auswahl derjenigen, die auf eine Leitungsstelle berufen werden sollen, erfolgt durch den Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft.

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