Ansprechpartner

Dr. Anke Soemer

Personnel administration / Young Researchers domestic and international

Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft

Telefon: +49 89 2108-1524

Email: soemer@­gv.mpg.de

Ilka Schießler

Personnel administration / Young Researchers domestic and international

Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft

Telefon: +49 89 2108-1418

Email: schiessler@­gv.mpg.de

Vertrag versus Stipendium

Die Unterschiede zwischen Vertrag und Stipendium

Doktoranden, die an einem Max-Planck-Institut forschen, erhalten entweder ein Stipendium oder einen Fördervertrag, der sich an den Tarifvertrag des Bundes für den öffentlichen Dienst (TVÖD) anlehnt. Über die Art der Promotionsförderung entscheidet das Institut vor Ort.

Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich in folgenden Punkten:

standard Bild vergrößern
Die Promotionsförderung unterscheidet sich von Institut zu Institut.

 (1) Promotionsstipendium

Die Max-Planck-Gesellschaft vergibt Stipendien an talentierte Nachwuchswissenschaftler. Diese gelten als Auszeichnung ihrer bisherigen wissenschaftlichen Ausbildung. Mit dem Stipendium können die Doktorandenweisungsfrei in einem Max-Planck-Institut für ihre Dissertation forschen. Die Doktoranden haben kein Beschäftigungsverhältnis mit dem Institut, deswegen besteht keine Anwesenheitspflicht und Urlaub und Reisen müssen nicht genehmigt werden. Darüber hinaus sind sie nicht verpflichtet, an Institutsveranstaltungen teilzunehmen. Das Stipendium gilt als „Zuschuss zum Lebensunterhalt“ und ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Der Stipendiat muss selbst eine Krankenversicherung abschließen. Empfohlen wird auch eine Haftpflichtversicherung. Über die Max-Planck-Gesellschaft besteht eine Gruppenunfallversicherung für alle Stipendiaten.

Die Stipendiensätze liegen derzeit - je nach Institut – zwischen 1000 und 1365 Euro.

(2) Fördervertrag

Den Fördervertrag schließen Doktoranden direkt mit ihrem Institut ab. Neben der zielgerichteten Forschungstätigkeit für die Promotion wird auch erwartet, dass jeder Doktorand einen gewissen Anteil seiner Arbeitszeit für das Institut erbringt. Außerdem ist der Doktorand weisungsabhängig: Er muss innerhalb bestimmter Kernzeiten am Institut anwesend sein. Urlaub und Dienstreisen werden von der Institutsleitung genehmigt. Die Hälfte der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit gilt als „bezahlte Arbeitsleistung“, die in Anlehnung an den halben Satz des Lohns in Entgeltgruppe 13 TVöD vergütet wird. Da der Doktorand mit Fördervertrag als Arbeitnehmer gilt, unterliegt er der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Das Institut zahlt den Arbeitgeberanteil der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, der vom Doktoranden zu leistende Arbeitnehmeranteil wird automatisch vom Gehalt abgezogen. Außerdem sind Doktoranden durch das Institut gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert.

Die aktuellen Gehaltstabellen finden Sie unter

http://www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle.html

 
loading content