Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Sieber
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Globalisierte Gesellschaften sind keine Erfindung der Neuzeit. Bereits die antiken Großreiche bildeten weit über das Nationale hinausgehende Herrschaftsräume. Heute hat die Globalisierung1 jedoch eine viel größere Dynamik gewonnen. Sie verändert nicht nur wirtschaftliche, politische und soziale Prozesse in vielfältiger Hinsicht, sondern auch deren rechtliche Grundlagen. Das betrifft etwa weltumspannende Kommunikationsströme im Zeitalter des Internets, aber auch Migrationsbewegungen sowie die Weltwirtschaft und internationale Finanzmärkte2.
Im 21. Jahrhundert ergeben sich deswegen immer häufiger grenzüberschreitende Rechtsfragen – und das in praktisch allen Rechtsgebieten. Dazu gehören die Vertragsgestaltung zwischen zwei Geschäftspartnern aus unterschiedlichen Staaten (Privatrecht), Umweltauflagen für den grenzüberschreitenden Emissionsschutz (Öffentliches Recht) oder die Verfolgung von weltweit organisierter Kriminalität (Strafrecht). Dies zeigt sich beispielsweise an der Frage: Ist das deutsche Strafrecht auch bei einer in Deutschland ansässigen Firma anwendbar, die einen Regierungsbeamten im Ausland besticht?
Die ungelösten Globalisierungsprobleme reichen von der Regulierung des Klimaschutzes über das Urheberrecht bis hin zur Terrorismusbekämpfung3. Zur Bewältigung dieser großflächigen Herausforderungen ist ein effektives transnationales Regelungssystem erforderlich. Eine besonders wichtige Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass bestimmte Rechtsnormen und Kontrollmechanismen transnational zur Geltung gebracht und durchgesetzt werden. Vielfältige kulturelle und wirtschaftliche Aktivitäten, die immer häufiger die nationalstaatlichen Grenzen überschreiten, stellen deswegen ein wachsendes Problem für nationale Rechtssysteme und Gesetzgeber dar. Die Durchsetzung des nationalen Rechts außerhalb des eigenen Territoriums ist jedoch schwierig und rechtlich oft fragwürdig. Ein anschauliches Beispiel aus jüngerer Zeit ist der Versuch von US-Behörden, die Schweizer Bank UBS zur Herausgabe von Kundendaten zu zwingen. Die UBS kam den Forderungen nach, doch das zuständige Schweizer Gericht erklärte dies später für rechtswidrig.