Verfahren der Max-Planck-Gesellschaft
Als eine dezentral organisierte Forschungsorganisation benötigt die Max-Planck-Gesellschaft Regeln und Verfahren insbesondere zur Qualitätssicherung im Forschungsbetrieb ihrer Institute und Einrichtungen.
7. Juni 2010
Satzung der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. verfolgt den Zweck, die Wissenschaften zu fördern, insbesondere durch Unterhaltung von Forschungsinstituten.
1. Juni 2010
Evaluation - Die Verfahren der Max-Planck-Gesellschaft
Der weltweit sichtbare Erfolg der Forscherinnen und Forscher der Max-Planck-Gesellschaft beruht zum einen auf der großen wissenschaftlichen Freiheit, die sie genießen, zum anderen auf den aufwändigen Qualitätssicherungsverfahren, die wir mit dieser Broschüre vorstellen.
19. März 2010
Hinweise und Regeln der Max-Planck-Gesellschaft zum verantwortlichen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken
Forschung ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Fortschritte der Menschheit. Sie dient der Wissensvermehrung und fördert Gesundheit, Wohlstand und Sicherheit der Menschen sowie den Schutz der Umwelt.
20. November 2009
Regelungen für Kuratorien in der Max-Planck-Gesellschaft
An jedem Institut der Max-Planck-Gesellschaft soll ein Kuratorium eingerichtet werden, das die Aufgaben hat, die Verbindung zur Öffentlichkeit, insbesondere zu den and der Forschung des Instituts interessierten und diese potentiell fördernden Kreisen herzustellen.
20. März 2009
Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Wissenschaftliche Redlichkeit und die Beachtung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind unverzichtbare Voraussetzungen allen wissenschaftlichen Arbeitens, das Erkenntnisgewinn anstrebt und von der Öffentlichkeit respektiert werden soll.
20. März 2009
Regelungen für das Fachbeiratswesen
Das Fachbeiratswesen ist das zentrale Element der begleitenden Evaluation der Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft.
16. Februar 2006
Richtlinien für die Einsetzung von Ombudspersonen
Richtlinien für die Einsetzung von Ombudspersonen in den Forschungseinrichtungen und in den Sektionen der Max-Planck-Gesellschaft
24. November 2000
Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten
Max-Planck-Gesellschaft verabschiedet Verfahren bei Falschangaben, Verletzung geistigen Eigentums, Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit anderer etc.