Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht
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27. Januar 2011
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Dabei sind in der Debatte die Fronten längst geklärt. Datenschützern ist selbst das in dem Eckpunktepapier der Ministerin vorgesehene kurzfristige Einfrieren von Daten suspekt, das Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall bei "hinreichenden Anlass" erlaubt, das Löschen der Verbindungsdaten von Festnetz- oder Mobilgesprächen oder Internet seitens der Provider zu verhindern. Anderen wiederum geht dieses "Quick Freeze Plus" genannte Verfahren nicht weit genug. Sie halten sich lieber an die Richtlinie, wie sie das EU-Parlament als Instrument der Terrorbekämpfung beschlossen hatte, oder an die seinerzeit von Union und SPD in der großen Koalition beschlossenen deutschen Fassung, nach der Telekommunikationsunternehmen verpflichtet waren, ab dem Jahr 2008 ohne Anlass die Daten von Telefonverbindungen aller Bundesbürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen sechs Monate aufzubewahren. Dieses Gesetz hatte das Bundesverfassungsgericht jedoch im vergangenen März für verfassungswidrig erklärt.
Spätestens seit diesem Urteil dürfte allen klar sein, wie sensibel die Gesellschaft auf dieses Thema reagiert. Gegen das Gesetz hatten 2008 über 34.000 Menschen Verfassungsklage in Karlsruhe eingereicht - und damit so viele wie noch nie. "Die EU hat die Diskussionen unterschätzt, die dieses Thema aufwirft", so Albrecht. Ebenso den Widerstand: Längst nicht alle Mitgliedsstaaten haben wie Frankreich oder die Niederlande eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt, manche wie Schweden weigerten sich sogar explizit und nahmen eine Strafe vom Europäischen Gerichtshof in Kauf. Auch Irland beschäftigt den Europäischen Gerichtshof mit der Frage, ob Vorratsdatenspeicherung nach der EU-Richtlinie mit der Grundrechtecharta vereinbar sei. "Das sind alles Fragen, die man besser vorher ausdiskutiert hätte ", so Albrecht.